Duisburg. . Das Amtsgericht Duisburg hat einen 57-Jährigen wegen sexueller Nötigung verurteilt. Er war über seine Ex-Freundin hergefallen, hat sie betäubt und versucht, ihr Handschellen anzulegen. Das Gericht setzte die neunmonatige Strafe zur Bewährung aus, nachdem der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte.
Wegen sexueller Nötigung fand sich ein 57-jähriger Meidericher vor dem Amtsgericht Duisburg-Stadtmitte wieder. In der Nacht zum 25. Februar war der Polen-Deutsche über seine 39-jährige Ex-Freundin hergefallen und hatte sie mit Handschellen zu fesseln versucht.
Zunächst, so die Anklage, habe der Mann versucht, sie mit Beruhigungsmitteln zu betäuben. Einige Zeit später erwachte die 39-Jährige, als sich der Ex-Freund mit Handschellen an ihr zu schaffen machte. Die Frau konnte sich jedoch losreißen und die Polizei rufen.
Ein Vorwurf, von dem der Angeklagte zunächst nichts wissen wollte. Zur Tatzeit sei er noch mit der Frau zusammen gewesen. Allerdings habe sich die Partnerschaft zusehends abgekühlt. Er habe mehrfach Sexspiele vorgeschlagen. „In dieser Nacht wollte ich sie mit den Handschellen überraschen.“ Was zweifellos auch gelang, aber wohl nicht so, wie es sich der 57-jährige Frührentner erhofft hatte. „Als ich merkte, dass sie es wirklich nicht wollte, habe ich aufgehört.“
Die Ex-Freundin belaste ihn zu Unrecht, weil sie damals bereits ein Verhältnis gehabt habe, so der 57-Jährige. „Sie ging in einen Deutsch-Kurs und hat was mit dem Lehrer angefangen. Zwei Tage nach dieser Sache ist der bei ihr eingezogen.“
Zeugin ließ keinen Zweifel
Laut der Zeugin war die Beziehung bereits seit Dezember beendet gewesen. Allerdings habe sich der Angeklagte regelmäßig in ihrer Wohnung aufgehalten und dort auch genächtigt. „Allein schon unserer sechsjährigen Tochter zu Liebe.“
Die 39-Jährige bestätigte im Zeugenstand ruhig und sachlich die Anklageschrift . Auch das Verhältnis zum Deutsch-Lehrer gab sie zu. „Aber wir sind erst danach zusammengekommen. Und er ist nicht zwei Tage später bei mir eingezogen.“ Man wolle frühestens im Herbst zusammenziehen.
Nach intensiver Beratung mit seinem Verteidiger legte der Angeklagte schließlich doch ein pauschales Geständnis ab: Er wolle der Anklageschrift nicht länger entgegentreten, ließ er den Anwalt verkünden. Das bewahrte ihn vor einem Aufenthalt hinter Gittern. Das Schöffengericht setzte eine neunmonatige Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus.