Lünen. Ein 50-jähriger Mann aus Stolberg, der eine Lünerin mit Formulierungen aus der untersten Schublade beleidigt und die Veröffentlichung von Bilder und Adressen – auch ihrer Kinder – angedroht hat, muss ihr 500 Euro als Entschädigung und 1000 Euro Bußgeld an die Staatskasse zahlen.
Wer nach einer Trennung von der Partnerin die schmutzige Wäsche per SMS und Internet waschen will, sollte sich das gut überlegen. Ein 50-jähriger Mann aus Stolberg, der eine Lünerin mit Formulierungen aus der untersten Schublade beleidigt und die Veröffentlichung von Bilder und Adressen – auch ihrer Kinder – angedroht hat, muss ihr 500 Euro als Entschädigung und 1000 Euro Bußgeld an die Staatskasse zahlen.
Nach den SMS und Mails mit üblen Beleidigungen sowie Beschimpfungen im Chat hatte die 46-Jährige den gelernten Schlosser, den sie übers Internet kennen gelernt hatte, angezeigt. Gleich in der ersten SMS im März dieses Jahres hieß es „Es kotzt mich an, Dich angefasst zu haben“, in dem Tonfall ging es weiter.
Auch drohte er ihr an, Nacktbilder von ihr und ihren Kindern ins Internet zu stellen. Die gab es nicht einmal, sondern nur normale Fotos. Die Anklage lautete auf fünf Beleidigungen und zwei versuchte Nötigungen. Auf die Anregung des Verteidigers, das Verfahren gegen ein Bußgeld einzustellen, zögerte Richterin Beatrix Pöppinghaus, weil der Mann zu den Vorwürfen schwieg und kein Geständnis kam.
Der Staatsanwalt spielte mit offenen Karten und kündigte an, im Falle eines Urteils mindesten 60 bis 70 Tagessätze zu je 35 Euro zu beantragen. Angeklagter und Verteidiger boten nach einer Beratungspause an, was die Richterin schon als Mindesthöhe zuvor angedeutet hatte: 500 Euro an die Frau, 1000 Euro Bußgeld.
Die Einstellung ist wie immer in solchen Fällen vorläufig. Erst wenn der Angeklagte gezahlt hat, ist sie endgültig. „Sonst sehen wir uns hier wieder“, warnte ihn die Richterin. kes