Duisburg. Eine 23-Jährige musste sich aufgrund eines Handydiebstahls und Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Im Verlauf der Verhandlung stellte sich heraus, dass den Taten ein Zickenkrieg zugrundelage, der durch Provokation beider Seiten eskalierte.
Die Anklage vor dem Amtsgericht klang schwerwiegend: Wegen Raubes und Körperverletzung musste sich eine 23-Jährige vor dem Schöffengericht verantworten. Laut Anklage hatte sie am 7. Mai 2011 in der Duisburger Innenstadt eine Frau attackiert und ihr das Handy abgenommen. Am Ende entpuppte sich die Sache allerdings als ein Fall von Zickenkrieg in der Disco.
In einem Tanzlokal an der Beekstraße hatten Täterin und Opfer Streit bekommen. „Die hat mich schon die ganze Zeit provoziert“, berichtete die Angeklagte. Gegen vier Uhr morgens habe die Streithenne das Lokal verlassen. „Wir sind eine halbe Stunde später raus. Ich weiß nicht, ob die auf uns gewartet hat.“ Jedenfalls habe die Widersacherin draußen zunächst ihre Freundin angegriffen. „Dann gab es auch zwischen uns eine richtige Prügelei.“
Vergleichsweise mildes Urteil
In deren Verlauf schubste die Angeklagte die offenbar stark angetrunkene Gegnerin zu Boden. Was auch eine Zeugin sah: „Die ist mit dem Kinn voran zu Boden gegangen. Ich dachte, die haut sich das ganze Gesicht kaputt.“ Tatsächlich kam die Geschädigte mit ein paar Schrammen davon.
Die Angeklagte gestand, der Frau auch das Handy abgenommen zu haben. „Die fing plötzlich an, Nummernschilder der Autos unserer Freunde zu fotografieren. Ich wollte nicht, dass jemand Ärger bekommt, und habe ihr das Handy weg genommen.“ Im Eifer des Gefechtes habe sie das Telefon dann nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, der Frau zurückgegeben, sondern es auf Zuruf einem Bekannten gereicht - der es später übrigens prompt zu Geld machte und dafür auch verurteilt wurde.
Die Geschädigte hatte es nicht für nötig befunden, zu der Verhandlung zu erscheinen. So verständigten sich die Juristen auf ein vergleichsweise mildes Urteil: Die 23-Jährige wurde wegen Körperverletzung und Diebstahls zu sechs Monaten mit Bewährung verurteilt. Obendrein muss die arbeitslose junge Frau 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.