Duisburg. . Weil sie nach einem Streit die Nerven verloren und ihren Noch-Ehemann mit einem Küchenmesser angegriffen hatte, ist eine 44-jährige Frau aus Duisburg zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der 41-Jährige, der nur leicht verletzt worden war, hatte sich für die reuige Täterin eingesetzt.
Man sollte seine in Scheidung lebende Ehefrau nicht reizen, wenn diese gerade in der Küche Gemüse schält. Diese Erfahrung musste am 16. Januar ein 41-jähriger Schweißer in Wanheim machen.
Denn die 44-jährige Noch-Gattin stach zu. Folgen: Der Ehemann trug eine Schulterwunde davon, die rabiate Gemüse-Putzerin fand sich am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Stadtmitte wieder.
1998 hatte das Paar geheiratet. Doch das Glück verflog rasch. Die Ursachen ließen sich nur erahnen. So berichtete die Angeklagte, dass ihr Ehemann bereits zwei Mal wegen Trunkenheit am Steuer und Fahrerflucht verurteilt worden war. Sie hatte sich jedenfalls vor einiger Zeit einem neuen Mann zugewandt. Doch noch lebte das Ehepaar, das einen 13-jährigen Sohn hat, gemeinsam in vier Wänden; was nicht ohne Spannungen blieb.
"Das tut mir schrecklich Leid"
„Seitdem er wusste, dass ich einen anderen Mann kennen gelernt hatte, hat er mich tyrannisiert“, so die Angeklagte. Als es am Tattag wieder zu einem Streit kam, habe sie die Nerven verloren und zugestochen. „Das tut mir schrecklich Leid“, so die bis dato völlig unbescholtene Frau. „So etwas wird bestimmt nie wieder vorkommen.“
Die Verletzung war auch nicht wirklich schlimm gewesen. Die oberflächliche Fleischwunde war im Krankenhaus mit einem einzigen Stich genäht worden. Der Noch-Ehemann zeigte sich denn auch von seiner nachsichtigen Seite. Schon gegenüber der Polizei hatte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Und auch vor Gericht wollte er nichts aussagen. „Ich will nicht, dass sie bestraft wird“, betonte der 41-Jährige.
Minderschwerer Fall
Ganz konnte der Strafrichter seiner Bitte nicht entsprechen. Aber er wertete die Tat angesichts der Gesamtumstände als minderschweren Fall und setzte die Mindeststrafe von drei Monaten auf zwei Jahre zur Bewährung aus. Auf die sonst üblichen Geldauflagen wurde verzichtet. Die sichtlich erleichterte 44-Jährige muss sich lediglich straffrei führen.