Duisburg. . Die Angst vor dem Knast trieb einen Flüchtigen erst in den Kleiderschrank, dann zu einem Angriff auf Polizisten. Das Amtsgericht Duisburg ließ den 28-Jährigen am zweiten Verhandlungstag mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Weil er nicht in den Knast wollte, hatte sich ein 28-jähriger Duisburger am 29. August 2011 in der Wohnung seiner Freundin in Rheinhausen im Kleiderschrank versteckt. Als die Polizei den Mann unter einem Berg Wäsche hervorzog, gab es eine wilde Rauferei.

Um ein Haar hätte der junge Mann dafür erneut hinter Gitter gemusst. Das Amtsgericht ließ den 28-Jährigen am zweiten Verhandlungstag mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Hartes Stück Arbeit für die Polizei

Drei Polizisten hatten von einem alles andere als alltäglichen Einsatz berichtet. Danach hatte die mitangeklagte Freundin zunächst geleugnet, dass sich der Gesuchte in der Wohnung aufhalte. Dummerweise hatte sich der 28-Jährige vor dem Zugriff aber noch am Fenster sehen lassen. Als die Beamten ihn schließlich aufspürten, gab es ein wildes Gerangel. Der Angeklagte, der sechs Monate Haft antreten sollte, schlug um sich.

„Er hat mich am Kragen gepackt und durch die Wohnung gezogen“, erinnerte sich ein Polizist. „Ich war im wahrsten Sinne des Wortes von den Socken“, so der nicht gerade schmal geratene Polizist, der im weiteren Verlauf mit seinem Schädel in einem Schuhschrank landete.

Freundin wird handgreiflich

Auch die Freundin habe handgreiflich ins Geschehen eingegriffen, so die Beamten. Und das, obwohl einer der Ordnungshüter sie im Eifer des Gefechtes schon mit einer Ohrfeige hatte ruhig stellen wollen.

Die Version der Angeklagten, die sich am ersten Verhandlungstag noch als die eigentlichen Opfer dargestellt hatten, geriet zunehmend ins Wanken. Beide entschuldigten sich mehr oder weniger bei den Ordnungshütern. Das Verfahren gegen die Freundin wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 250 Euro eingestellt. Der 28-Jährige muss sich vier Jahre straffrei führen, will er nicht erneut für sechs Monate hinter Gitter. Damit die Strafe nicht nur auf dem Papier steht, muss er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.