Duisburg. .

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Bettensteuer gekippt, zumindest für Geschäftsreisende. Duisburgs Hoteliers jubeln, denn sie haben die Einführung der kommunalen Abgabe von Beginn an kritisiert. Aber: Zunächst einmal wartet neuer Ärger auf die Hotelchefs.

Mindestens eine Stunde lang habe er gestern mit Gästen diskutieren müssen, berichtete Marcus Busch vom Hotel Conti in der Innenstadt. Denn der Urteilsspruch habe sich unter den Reisenden blitzschnell herumgesprochen, viele wollten natürlich umgehend die Steuer sparen.

So fordert denn auch der örtliche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) die sofortige Aussetzung der Abgabe in Höhe von fünf Prozent vom Übernachtungspreis, wie es die Stadt Köln sofort getan hat.

"Eindeutiger Richterspruch"

„Wir wissen, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine unmittelbare Wirkungen auf die Duisburger Satzung und unseren beim Oberverwaltungsgericht anhängigen Rechtsstreit hat“, so Thomas Kolaric, Geschäftsführer des Dehoga Nordrhein, „aber die sehr klare und eindeutige Argumentation des Gerichts ist auf die Duisburger Satzung zur Bettensteuer anwendbar.“

Auch habe der Rat der Stadt keine gesetzliche Zuständigkeit zur Einführung einer solchen Abgabe gehabt. Die Duisburger Satzung verstoße daher wegen der fehlenden Differenzierung zwischen Geschäftsreisenden und Touristen gegen das Grundgesetz. Kolaric: „Es ist damit nichtig.“

Nun wollen die Hoteliers der Stadt umgehend das Gespräch mit den Verantwortlichen bei der Stadt suchen, um zu klären, wie die bisher erhobene Abgabe wieder zurückgezahlt werden kann.

Nicht ausgeschlossen ist zudem, dass die Gastronomen für ihren ganzen Aufwand beim Erheben der Bettensteuer und Zurückzahlen an ihre Gäste aus den letzten 19 Monaten eine Kostenerstattung in Rechnung stellen. Auf die Hüter der Stadtkasse dürfte insgesamt eine siebenstellige Rechnung zukommen.

Schriftliche Urteilsbegründung abwarten

Vom städtischen Kämmerer Peter Langner waren gestern nur ein paar dürftige Sätze zu erfahren: „Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Stadt Duisburg von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur „Kulturförderabgabe“ der Städte Trier und Bingen ebenfalls betroffen ist.“ Man werde nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

„Es war zu erwarten“, kommentierte die CDU-Fraktionsvorsitzende Petra Vogt das Urteil. „Wir haben immer schon davor gewarnt, dass die kurzsichtige Einführung der Bettensteuer nicht nur Wettbewerbsnachteile für unsere Stadt mit sich bringt, sondern auch juristisch alles andere als sattelfest ist. Duisburg sollte ab sofort auf die Steuer verzichten.“

Die SPD-Fraktion werde die Verwaltung auffordern, die rechtlichen Konsequenzen aus dem Leipziger Urteil zu prüfen: „Da müssen jetzt die Juristen dran.“ Und gegebenenfalls werde die Bettensteuer aufgegeben. Aber, so Fraktionsgeschäftsführer Uwe Linsen, dann müsse man darüber nachdenken, wie man die fehlenden Einnahmen ausgleichen kann.