Duisburg. .

Erst bestahl ein Rheinhauser seinen besten Freund, dann beraubte er ihn. Für dieses seltsame Verständnis von Freundschaft fand der 25-Jährige gestern vor dem Amtsgericht Stadtmitte wenig Verständnis. Das Schöffengericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Gefängnis und wies ihn in eine Entziehungsanstalt ein.

Im Januar hatte der Angeklagte, wie schon mehrfach zuvor, die Wohnung seines in der Innenstadt wohnenden Kumpels für ein paar Tage nutzen dürfen. Als Dank nahm er einen Game-Boy, 15 dazu passende Spiele, Parfüm und zwei Mützen mit. Immerhin hatte den 25-Jährigen wohl das schlechte Gewissen geplagt. Umgehend meldete er sich bei dem Freund, gestand den Diebstahl und kündigte an, ihm die Sachen zurückgeben zu wollen.

Mit dem Messer bedroht

Genau deshalb hatten sich die beiden jungen Männer wenige Tage später in der Wohnung des 21-jährigen Studenten getroffen. Doch nur wenige Stunden später folgte die nächste Tat: Der 25-Jährige spielte mit einem Messer herum, dirigierte den Freund zu einem Geldautomaten und erklärte, es sei besser für ihn, wenn er Geld abhebe. 230 Euro erbeutete der Rheinhauser auf diese Weise.

Der Angeklagte und sein Verteidiger schoben alles auf den Alkohol: Täter und Opfer hätten bei dem erneuten Treffen reichlich getrunken. „Schließlich hatte er mir in den Stunden zuvor ja auch schon mehrfach Geld geliehen“, so der 25-Jährige. Seine Freundin habe dafür telefonisch gebürgt. Doch Alkohol und Wetten in einem Spielsalon ließen das Bare rasch schwinden. „Ich habe mich nur bei ihm untergehakt, weil ich betrunken war, und mit dem Messer habe ich rumgespielt, ohne mir was dabei zu denken“, beteuerte der Angeklagte.

Minderschwerer Fall undnicht voll schuldfähig

Der Zeuge erinnerte sich da ganz anders. „Natürlich waren wir betrunken“, so der 21-Jährige. „Aber das war schon ziemlich eindeutig. Ich hatte Angst.“

Die Tat war schon bei der Anklageerhebung als minderschwerer Fall gewertet worden, sonst hätte die Sache vor dem Landgericht verhandelt werden müssen. Möglicherweise sei der stark alkoholisierte Täter nicht voll schuldfähig gewesen , so das Gericht. Das war aber auch schon alles, was für den Angeklagten sprach. „Sie haben ihren Freund ausgenutzt und sein Vertrauen schändlich missbraucht“, wetterte die Vorsitzende Richterin.