Duisburg. Das vom obersten Sozialgericht in Kassel verabschiedete Hartz-IV-Urteil wird die Stadt Duisburg teuer zu stehen kommen. Laut Beschluss gilt für die 36.000 Duisburger Hartz-IV-Haushalte: Ihre Wohnungen dürfen künftig etwas größer sein, als bislang erlaubt. Ein Urteil, dass Millionen Kosten wird.
Frohe Botschaft für die 36.000 Hartz-IV-Haushalte in Duisburg: Ihre Wohnungen dürfen künftig etwas größer, als bislang erlaubt, sein: Statt der festgesetzten 45 qm dürfen es jetzt für einen Ein-Personen-Haushalt 50 qm sein, sagt das oberste Sozialgericht (Kassel) in einem Urteil vom 16. Mai 2012. Schlechte Botschaft für die Stadt Duisburg: Sie muss dafür jetzt tiefer in die Tasche greifen.
Mehrkosten von bis zu vier Millionen
Wie tief genau , das vermochte auf Anfrage der NRZ Sozialdezernent Reinhold Spaniel noch gar nicht genau zu beziffern: „Aber das wird ein Mehrbetrag von drei bis vier Millionen Euro sein, der auf die jährlichen 150 Millionen Euro, die so genannten „Kosten der Unterkunft“ drauf kommen wird.“ Rund 72.000 Menschen leben in Duisburg von Unterstützung durch „Hartz IV“.
Mehr Geld für Asylbewerber?
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe könnte den Städten weitere Kosten auferlegen: Kann ein Erwachsener von 225 Euro im Monat leben? Kaum vorstellbar, aber Flüchtlinge müssen in Deutschland mit diesem kargen Betrag auskommen. Die Karlsruher Richter klären seit Mittwoch, ob dies gegen Menschenrechte verstößt. Viele Kommunen sehen einem Urteil mit Sorge entgegen, denn einen Großteil der Unterhaltskosten für Asylbewerber müssen die Städte aufbringen.
Weil dieses Gerichtsverfahren vor dem Kasseler Bundessozialgericht landesweit allgemein bekannt war, habe sich aber auch die Duisburger Sozialbehörde bereits darauf eingerichtet. Seit dem 1. Mai werden hier Neufälle nach den neuen Wohnungsgrößen bearbeitet. Die Mehrkosten indes, die dies aber verursacht, sind nach Aussage des Sozialdezernenten noch nicht im neuen Spar-Haushalt verankert.
Ungeklärte Fällen müssen noch berechnet werden
Ebenfalls nicht jene Summen, die noch in „schwebenden Verfahren“ stecken: Hartz-IV-Empfänger, die nach alter Berechnung in zu großen Wohnungen lebten und die gegen dererlei Bescheide Klagen und Widersprüche eingereicht haben. „Die werden jetzt rückwirkend bis zum 1. Januar 2010 nach den neuen Bemessungskriterien beantwortet,“ so Spaniel. Rund 100 solcher Fälle sind derzeit noch nicht geklärt und berechnet.
Mietpreis pro Quadratmeter steigt
Und noch ein weiterer kostenantreibender Faktor steckt in dem Urteil des Kasseler Sozialgerichtes. Die Frage: Welcher Mietpreis pro Quadratmeter ist eigentlich für einen Hartz-IV-Empfänger „angemessen“? Wurden in Duisburg dafür bislang 3,94 Euro angesetzt, spricht jetzt das Kasseler Sozialgericht von 4,75 Euro.
Spaniel: „Um exakt diese Frage zu beantworten, haben wir bereits einen externen, neutralen Gutachter beauftragt, der uns bis zum Jahresende ein Konzept erarbeiten wird.“ Vermutlich, so der Sozialdezernent, werden dies nicht die aufgezeigten 4,75 Euro sein, sondern ein Betrag zwischen 4,20 und 4,30 Euro.