Duisburg.

Mit einem verzwickten Fall hat es seit Dienstag die 5. Große Strafkammer des Landgerichts zu tun. Die Anklage wirft einem 38-jährigen Gastronom aus Hochfeld Vergewaltigung vor. Am 13. September 2011 soll er eine 28-Jährige in deren Wohnung an der Wanheimer Straße geschlagen und zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.

Mittels eines Schlüssels hatte sich der Angeklagte Zugang zum Apartment der jungen Frau verschafft. Den habe er seit Wochen gehabt, behauptet der 38-Jährige. „Wir hatten seit etwa sechs Wochen ein intimes Verhältnis.“ Regelmäßig habe er die Frau, die zunächst in seinem türkischen Café gekellnert hatte und den Job dann wegen ihres eifersüchtigen Freundes wieder aufgab, Zuhause besucht.

Angeblich einvernehmlicher Sex

In der Tatnacht habe man einvernehmlich Sex gehabt. Dann aber habe es Streit gegeben, weil die 28-Jährige gestand, sich immer noch mit dem Freund zu treffen, dem sie angeblich längst den Laufpass gegeben hatte, so die Version des Angeklagten.

Opfer und Täter kennen sich meist

Insgesamt 290 Sexualdelikte weist die Kriminalstatistik für Duisburg für das Jahr 2011 aus. Den größten Anteil machen mit insgesamt 109 Fällen sexueller Missbrauch und Besitz von Kinderpornografie aus. 2011 wurden 63 Vergewaltigungen und schwere sexuelle Nötigungen registriert. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl um 10 Taten an. Die Aufklärungsquote lag bei 82 Prozent, da Opfer die Täter meist kennen. Deutlich geringer war die Aufklärungsquote bei „überfallartigen Vergewaltigungen durch Einzeltäter“. Dieses immer noch seltene Delikt, bei denen Sextäter wildfremde Frauen im öffentlichen Raum angreifen, stieg 2011 um sieben auf 13 Fälle an. Nur die Hälfte wurde aufgeklärt. Neun Taten kamen über das Versuchsstadium nicht hinaus, weil die Opfer sich erfolgreich wehrten oder die Täter gestört wurden. Die Duisburger Polizei trifft für die letztgenannte Art der Sexualtaten die bemerkenswerte Feststellung, es „ist eines der Delikte, die das Sicherheitsgefühl beeinträchtigen können“.

Die Zeugin dagegen bestreitet, ein Liebesverhältnis zum Angeklagten gehabt zu haben. Den Schlüssel könne der Mann nur erlangt haben, weil sie ihn nach einem Streit mit ihrem Freund in der Gaststätte des Angeklagten weggeworfen habe. In der Tatnacht habe der 38-Jährige sie zuerst angerufen und unverständliche Dinge gesagt. „Dann stand er plötzlich in meinem Zimmer.“ Der Mann habe sie mehrfach geschlagen, ihr die Nachtwäsche zerrissen und sie mit Gewalt genommen.

Ein Dutzend Beweisanträge

Noch vor der Einlassung des Angeklagten und der ersten Zeugenvernehmung hatte der Verteidiger ein Dutzend Beweisanträge gestellt. Er forderte unter anderem ein Glaubwürdigkeitsgutachten für die Hauptbelastungszeugin, medizinische Gutachten zum Verletzungsbild, einen Einzelverbindungsnachweis für Telefone und die Vernehmung weiterer Zeugen, die bekunden könnten, dass der Angeklagte und die 28-Jährige in der Öffentlichkeit Zärtlichkeiten ausgetauscht hätten.

Das Verfahren wird kommende Woche fortgesetzt. Ob die Kammer allerdings mit dem bislang geplanten einzigen Fortsetzungstermin auskommt, scheint nach dem Verlauf des ersten Verhandlungstages fraglich.