Duisburg. .
Vorweihnachtliche Stimmung konnte bei dem Prozess vor dem Amtsgericht Duisburg am Donnerstag nicht aufkommen. Weil er Geld für Alkohol wollte und nicht bekam, verprügelte ein 27-jähriger Obdachloser am 10. August in deren Wohnung an der Kardinal-Galen-Straße seine 44-jährige Mutter.
Als die Polizei auftauchte, ging der offenbar stark alkoholisierte Mann mit erhobenen Armen auf die Beamten zu und brüllte immer wieder „Ich lass mich von Euch nicht abknallen.“ Den Polizisten gelang es schließlich, ihm Handschellen anzulegen.
Kein Schulabschluss
Seit Jahren lebt der 27-Jährige auf der Straße. Ohne Schulabschluss und Berufsausbildung hatte er diesen Lebensstil freiwillig gewählt. Was ihn offenbar nicht daran hinderte, seine Mutter regelmäßig um Geld anzugehen.
So auch am Tattag. Als es - wie beinahe immer - zum Streit zwischen Mutter und Sohn kam, schubste der die 44-Jährige durch das Wohnzimmer. Die Frau schlug mit ihrem Kopf so hart auf den Wohnzimmertisch, dass die gläserne Platte in Scherben ging.
3,8 Promille zur Tatzeit
Dann warf der 27-Jährige der Frau eine Tasse an den Kopf und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Die 44-Jährige erlitt eine Platzwunde an der Stirn, eine Verletzung am Auge, Würgemale am Hals und blaue Flecken überall am Körper. Zuvor hatte der Sohn seine Mutter zwingen wollen, vor ihm auf die Knie zu gehen und wie ein Hund zu bellen.
„Das mit der Tasse stimmt nicht“, war so ziemlich alles, was der Angeklagte dazu zu sagen hatte. Sein Mandant gehe eben ziemlich einsilbig durchs Leben, kommentierte der Verteidiger, der es ansonsten erstaunlich fand, dass sich der Angeklagte überhaupt noch an etwas erinnert: Zur Tatzeit hatte der 27-Jährigr rund 3,8 Promille Alkohol im Blut gehabt.
Mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen
2006 war der Angeklagte schon einmal wegen einer ähnlichen Tat verurteilt worden. Weil er einem Mann, der ihm Obdach gewährte, mit einem Hammer auf den Kopf schlug, gab es dreieinhalb Jahre Haft. Diesmal verurteilte das Schöffengericht den offenbar unbelehrbaren 27-Jährigen zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis.