Duisburg. Drei Polizisten waren nötig, um den sich wehrenden Mann in den Streifenwagen zu verfrachten. Bei jeder Gelegenheit keilte der 61-Jährige aus, als ihn die Polizisten abführten. Er hatte zuvor ein Messer gezogen, als ihn die Polizei nach einem Fall häuslicher Gewalt besucht hatte.

Wenn die Polizei zu einem Streit in eine Wohnung gerufen wird, ist es ein vergleichsweise dummer Einfall, bei Eintreffen der Beamten mit einem Messer herumzuspielen. Ein 61-jähriger Hochfelder weiß das nun ganz genau. Wegen schweren Widerstandes fand er sich am Freitag vor dem Amtsgericht Duisburg wieder.

Eine Nachbarin, die mal wieder Krach mit ihrem Lebensgefährten hatte, hatte sich am 5. Juni hilfesuchend an den Arbeitslosen gewandt. Offenbar ging der 61-Jährige bei dem Versuch, den alkoholisierten Freund der Frau zum Verzicht auf Gewalttätigkeiten gegen die Frau zu überreden, nicht gerade zimperlich vor. Folge: Zwei Mal musste die Polizei hinzukommen.

Drei Polizisten waren nötig

Beim zweiten Mal zog der 61-Jährige ein Messer. Was zur Folge hatte, dass er sofort überwältigt und gefesselt wurde. Drei Polizisten waren nötig, um den sich wehrenden Mann in den Streifenwagen zu verfrachten. Und auch zur Entnahme einer Blutprobe war auf der Wache körperliche Gewalt notwendig, schließlich keilte der Festgenommene aus, wann immer sich ihm eine Gelegenheit dazu bot.

Die Entschuldigung des 61-Jährigen, er habe die Waffe nur zeigen wollen, überzeugte den Strafrichter nicht. „Waren Sie betrunken?“, wollte er vom Angeklagten. „Ja, natürlich“, lautete die Antwort. Doch dass er 2,6 Promille gehabt haben sollte, wollte der 61-Jährige nicht glauben. „2,6 Promille? Herr Richter, das war nicht mein Blut!“ Die Behauptung, dass er doch wohl regelmäßig Alkohol trinke, wies der Angeklagte weit von sich. „Alkohol? Nö. Ich trinke nur Bier.“

"Ohne Alkohol wäre das nicht passiert"

Der Strafrichter wollte am Ende nicht ausschließen, dass der Angeklagte nur eingeschränkt schuldfähig war, als er sich mit den Polizisten anlegte. Außerdem war der Mann zwar vorbestraft, Gewaltdelikte gingen bislang aber nicht auf sein Konto. Deshalb fiel die Strafe mit acht Monaten auf Bewährung - zwei über der Mindeststrafe - vergleichsweise milde aus. „Ohne Alkohol wäre das nicht passiert“, so das Fazit des Richters.