Duisburg. . Nach einem Streit in einer Sportbar in der Duisburger Altstadt feuerte ein heute 31-Jähriger am 22. Juni 2011 sieben Schüsse auf die Fassade der Kneipe ab. Eine Verurteilung des einschlägig vorbestraften Täters aber kam nicht in Betracht. Das landgericht verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Nötigung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis.

Sieben Schüsse schlugen in der Nacht zum 22. Juni 2011 gegen die Fassade einer Sportbar an der Abteistraße in der Altstadt. Sie erschreckten die Menschen in der Gaststätte, rissen Nachbarn aus dem Schlaf und zerstörten einen Verteilerkasten. Größeres Leid richteten sie nicht an. Für den Schützen gab es am Montag trotzdem ein deutliches Urteil: Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Nötigung verurteilte das Landgericht den 31-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, der Angeklagte habe bei der Schussabgabe den möglichen Tod von Menschen zumindest billigend in Kauf genommen. Doch die ursprünglich auf versuchten Totschlag lautende Anklage hatte in dem dreitägigen Verfahren vor der Schwurgerichtskammer nicht erhärtet werden können.

Kein Kavaliersdelikt

Eines der Einschusslöcher an der Abteistraße in der Altstadt. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Nötigung verurteilte das Landgericht den 31-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis.  Foto: Stephan Eickershoff / WAZ FotoPool
Eines der Einschusslöcher an der Abteistraße in der Altstadt. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Nötigung verurteilte das Landgericht den 31-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Foto: Stephan Eickershoff / WAZ FotoPool © WAZ FotoPool

Die Version des Angeklagten, er habe in der Gaststätte Streit bekommen, sich zahlreicher Angreifer erwehren müssen und am Ende zur Waffe gegegriffen, um die Widersacher auf Abstand zu halten, blieb unwiderlegt. Ebenso seine Behauptung, er habe bewusst nur auf die Mauern des Lokals gezielt, um niemanden zu verletzen, die Gegner aber von der Idee abzubringen, ihm zu folgen. Eine der Kugeln hatte immerhin eine Fensterscheibe des Lokals getroffen, hatte sie aufgrund des ungünstigen Schusswinkels aber nicht durchschlagen.

Mit einem rechtlichen Hinweis hatte die Kammer am Mittag deutlich gemacht, dass eine Verurteilung wegen Totschlagsversuchs nicht in Betracht komme. Der Staatsanwalt schloss sich in seinem Plädoyer dieser Sichtweise an, forderte zwei Jahre und neun Monate Haft für den bereits einschlägig vorbestraften 31-Jährigen, der wegen einer Gewalttat bereits einmal hinter Gittern gesessen hatte.

Das Schwurgericht machte in seinem Urteil deutlich, dass Schüsse auf offener Straße wahrlich kein Kavaliersdelikt seien.