Duisburg. . Der 42-jährige Mann, der am 29. Juni 2011 zwei Männer durch Schüsse in der Duisburger Altstadt schwer verletzt hatte, muss drei Jahre und vier Monate hinter Gitter. Die Richter sind überzeugt, dass er seine Opfer nach einem Streit um ein privates Darlehen in eine Falle gelockt hat.

Es war eine zähe, viertägige Beweisaufnahme vor der 4. Großen Strafkammer des Duisburger Landgerichts. Am Ende stand ein relativ mildes Urteil: Für die Schüsse, mit denen er am 29. Juni 2011 in der Altstadt zwei Männer verletzte, muss ein 42-jähriger Türke aus Hochfeld drei Jahre und vier Monate hinter Gitter.

Am Ende des Prozesses waren die Richter davon überzeugt, dass das Teilgeständnis des Angeklagten in weiten Teilen nicht die Wahrheit gezeigt hatte. Der 42-Jährige hatte vom Streit um die Rückzahlung eines privaten Darlehens berichtet. Am Tatabend sei er vom Gläubiger zur Beekstraße in der Altstadt bestellt worden. Dort seien der Geldgeber und zwei Begleiter drohend auf ihn zugekommen. Aus Angst habe er zur Pistole gegriffen und geschossen.

Tatsächlich, so die Überzeugung der Richter, habe der Angeklagte den Gläubiger und seine Begleiter telefonisch in eine Falle gelockt. Um Angst und Schrecken zu verbreiten, habe er geschossen. Gezielt habe der Mann zwar tatsächlich nur auf den Boden vor den Geschädigten. Aber wer so etwas tue, müsse mit üblen Folgen rechnen, so die Richter. Erst recht, wenn man wie der Angeklagte als ehemaliger Soldat und Jäger Erfahrung mit Waffen habe.

Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre gefordert

Seltsamerweise folgte die Kammer in fast allen Punkten der rechtlichen Würdigung der Duisburger Staatsanwaltschaft. Nur bei der Strafzumessung blieben die Richter deutlich unter dem, was der Anklagevertreter gefordert hatte. Es sei nicht hinnehmbar, dass jemand mit einer scharfen Waffe auf offener Straße herumschieße, Leib und Leben auch unbeteiligter Personen gefährde, hatte der Staatsanwalt argumentiert und ein deutlich abschreckenderes Urteil von sechseinhalb Jahren gefordert.

Die Begründung dafür, warum das Urteil so viel niedriger ausfiel, blieben die Richter am Ende weitgehend schuldig. Zu Gunsten des Angeklagten vermochten sie lediglich das Teilgeständnis und den Umstand, dass der 42-Jährige bislang unbestraft war, ins Feld zu führen.