Duisburg. . Eine 50-jährige Goldschmiedin und Reitlehrerin aus Rheinhausen verurteilte das Amtsgericht Stadtmitte wegen dreifachen Betruges zu 15 Monaten Gefängnis. Um 400 000 Euro hatte sie Freunde und Bekannte geprellt.

Von einem schnellen Urteil konnte beim gestrigen Ende des Verfahrens gegen eine 50-jährige Goldschmiedin und Reitlehrerin aus Rheinhausen nun wahrlich nicht die Rede sein: Nach zähen zehn Verhandlungstagen verurteilte das Amtsgericht Stadtmitte die Frau wegen dreifachen Betruges zu 15 Monaten Gefängnis.

Im Jahre 2011 hatte sie Kunden um Schmuck und Bares betrogen. Mal wurden ihr 5000 Euro anvertraut, um dafür bei einer angeblichen Auslandsreise Goldschmuck zu erwerben, mal wurden ihr seltene Uhren im Wert von mindestens 16 000 Euro zum Weiterverkauf überlassen. Kein Auftraggeber sah Ware oder Geld wieder.

Goldschmiedin prellte Freunde und Bekannte

Die erste der nun abgeurteilten Taten hatte sie noch hinter Gittern eingefädelt. Damals saß sie in Untersuchungshaft. Wenige Tage zuvor, im April 2011, hatte sie das Amtsgericht wegen 13 ähnlicher Betrügereien zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Um 400 000 Euro hatte die Angeklagte Freunde und Bekannte, vor allem aus dem Umfeld ihres Reitervereins, geprellt.

Der Versuch der 50-Jährigen, an dieser ersten Verurteilung mittels Berufung noch etwas zu ändern, war bereits am Montag kläglich gescheitert. Nach neuntägiger Hauptverhandlung hatte das Landgericht entschieden, die ursprüngliche Strafe sogar noch um vier Monate auf zwei Jahre und zehn Monate zu erhöhen.

Obendrein muss die Angeklagte 9684 Euro Schadenswiedergutmachung an einen der Betrogenen leisten. Insgesamt drohen der Angeklagten damit nun vier Jahre und drei Monate Gefängnis. Allerdings sind beide Urteile noch nicht rechtskräftig. Für das gestern gesprochene Urteil wird eine erneute Berufung erwartet.