Duisburg. . Die Goldschmiedin aus Rheinhausen, die Freunde und Bekannte um 400.000 Euro prellte, wurde am 5. April zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. In der JVA Dinslaken lernte die nun erneut angeklagte 45-Jährige offenbar ein neues Betrugsopfer kennen.
Wegen Betruges in 13 Fällen verurteilte das Amtsgericht Duisburg am 5. April eine 49-jährige Frau aus Rheinhausen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Ein Urteil, das die Goldschmiedin und Reitlehrerin, die laut Richterspruch Freunde und Bekannte um Geld und Schmuck von rund 400.000 Euro geprellt hatte, offensichtlich nicht all zu sehr beeindruckt. Denn jetzt steht die Frau erneut vor dem Schöffengericht. Nur wenige Tage nach dem Urteil im April soll sie mit ihren Betrügereien weitergemacht haben.
Eine 45-jährige Zeugin berichtete, sie habe die Angeklagte als Mitgefangene in der JVA Dinslaken kennen gelernt. „Ich fand sie ganz nett. Nach der Entlassung haben wir uns auch draußen getroffen.“ Als die Angeklagte berichtete, dass sie Juwelierin sei, fiel der Zeugin ein, dass Bekannte schon seit geraumer Zeit Modell-Uhren verkaufen wollten. Die Angeklagte habe erklärt, dass sie das Geschäft vermitteln könne.
Schaden: 25.000 Euro
Die Uhren seien zwar bei der 49-Jährigen gelandet, Geld habe man dafür aber nie gesehen, so die Zeugin. Die Anklage geht davon aus, dass die Uhren deutlich unter ihrem Wert von 16.000 Euro von der Angeklagten verkauft wurden und sie das Geld behielt.
Bei vier weiteren Betrügereien sollen Gelder für Mietwagen nicht bezahlt, Schmuck und Bargeld unterschlagen worden sein. Schaden: 25.000 Euro. In vier Fällen soll die Angeklagte Nachweise, dass sie Schulden aus alten Betrügereien bezahlt hatte, gefälscht haben. Die Rückzahlungsversicherungen gaukelten vor, dass sie 30.000 Euro bezahlt habe.
Angeklagte schwieg
Die Angeklagte schwieg auch am zweiten Verhandlungstag zu den Vorwürfen. Das Verfahren gestaltet sich zäh. Anfang Januar sollen weitere Zeugen vernommen werden. Das Urteil vom April ist übrigens nicht rechtskräftig. Parallel läuft derzeit das Berufungsverfahren vor dem Landgericht. Auch das wird sich verzögern, weil die Angeklagte ihren bisherigen Verteidiger plötzlich wechseln wollte.