Duisburg. . Dass er sich über das Gejaule eines Hundes beschwerte, brachte einen 53-jährigen Duissener ins Krankenhaus. Der Lebensgefährte der Besitzerin des Vierbeiners schlug den Duisserner zusammen - er kam beim Prozess vor dem Duisburger Amtsgericht knapp um den Knast herum.

Weil er sich über einen bellenden Hund ärgerte, der vor einem Laden am Lutherplatz angebunden die Nachbarschaft beschallte, landete ein 53-jähriger Duisserner am 16. Oktober 2010 im Krankenhaus. Als Täter musste sich ein 43-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten.

Laut Anklage hatte er sich brutal in den Streit zwischen der mit ihm verbandelten Hundebesitzerin und dem Opfer eingemischt. Er versetzte dem Mann mehrere Faustschläge, warf ihn auf die Motorhaube eines geparkten Autos und schlug ihn mehrfach mit dem Griff eines Klappmessers.

Ein Vorwurf, den der Angeklagte so nicht gelten lassen wollte. „Es ist ja nicht so, dass ich einen harmlosen alten Mann verprügelt habe“, erklärte er dem Richter. „Der ist auf mich zugekommen und wollte mich anfassen.“ Aber den ersten Schlag habe doch der Angeklagte geführt, warf der Richter ein. „Wenn einer eine Bewegung macht, warte ich doch nicht ab“, so die trotzige Antwort des 43-Jährigen.

Ohne Vorwarnung attackiert

Der war bis 1999 immer wieder wegen Gewaltdelikten aufgefallen, wie ein gut gefülltes Vorstrafenregister belegte. „Heute trinke ich nicht mehr so viel“, meinte der Angeklagte. Offenbar mit Ausnahmen;: Bei der Tat hatte er immerhin 1,6 Promille im Blut gehabt.

Der Zeuge erinnerte sich, dass ihn am Nachmittag des Tattages ein jaulender Hund aufgeschreckt habe. Als er sich bei der Besitzerin beschwerte, habe die sich furchtbar aufgeregt und ihn beleidigt. „Sie drohte, wiederzukommen.“ Was die Frau am Abend auch tat. Steine flogen gegen ein Wohnungsfenster. „Meine Frau rief die Polizei“, berichtete der Zeuge. Als er nach draußen ging, sei er ohne Vorwarnung von dem Angeklagten attackiert worden. „Ich habe jetzt zwei Dellen im Kopf“, so der Zeuge. Und seine gebrochene Nase müsse demnächst nochmals operiert werden.

Der Strafrichter verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten mit Bewährung und 120 Arbeitsstunden. Vor dem Knast bewahrte den 43-Jährigen nur der Umstand, dass die letzte einschlägige Vorstrafe 12 Jahre her war.