Duisburg. Wegen Vergewaltigung und Drogenhandel ist in dieser Woche ein 35-jähriger Gewalttäter vor dem Landgericht Duisburg verurteilt wurden. Weil er die Hintermänner seiner Drogengeschäfte nannte, wird ihm ein Teil seiner Haftstrafe erlassen.

Insgesamt knapp acht Jahre hätte ein 35-jähriger Türke aus Marxloh hinter Gittern verbringen müssen, weil er mehrere Körperverletzungen beging, seine Ex-Frau brutal vergewaltigte, betrunken und ohne Führerschein fuhr und mit Rauschgift handelte. Doch in der Berufungsverhandlung zog das Landgericht in dieser Woche mehrere Verurteilungen zusammen und verhängte am Ende insgesamt vier Jahre und acht Monate Gefängnis.

Noch entscheidender für den Angeklagten war die Anordnung, ihn in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Denn sämtliche Taten hatte der 35-Jährige unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen begangen. Ein Gutachter konnte denn auch nicht ausschließen, dass der Angeklagte nicht voll schuldfähig gewesen sei.

Brutale Vergewaltigung

Dickster Brocken der Anklage war eine brutale Vergewaltigung. 2004 war der Angeklagte in einem Streit über seine damalige Ehefrau hergefallen, hatte sie anschließend Tage lang in der Wohnung festgehalten und ihr damit gedroht, sie werde bei Gegenwehr die gemeinsame Tochter nie wiedersehen.

Vor dem Berufungsgericht ersparte er der Zeugin allerdings die Demütigung einer weiteren Aussage vor Gericht. Er beschränkte den Einspruch auf das Strafmaß. Das wirkte sich ebenso zu seinen Gunsten aus wie der Umstand, dass das Amtsgericht Hamborn sage und schreibe fünf Jahre bis zur erstinstanzlichen Verurteilung benötigt hatte.

Freundin mit einer Eisenstange malträtiert

Auch den Handel mit Marihuana gestand der Angeklagte rückhaltlos ein. Er war mit 50 Gramm in der Tasche geschnappt worden, 30 weitere Gramm fanden sich in seiner Wohnung. Doch weil der 35-Jährige Hintermänner benannte und der Polizei bei der Aufklärung weiterer Drogengeschäfte half, wurde ihm als Kronzeugen ebenfalls ein erheblicher Teil der Strafe nachgelassen.

Dass er im Streit aus Eifersucht eine Freundin mit einer Eisenstange malträtiert und eine 17-Jährige geschlagen hatte, weil er Streit mit deren Bruder hatte, werteten die Juristen zwar nicht als Bagatell-Delikte, gewährten bei der Bildung neuer Gesamtstrafen aber ebenfalls deutliche Nachlässe.