Duisburg. .
Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich derzeit ein 33-jähriger Rheinhauser vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten. Am 23. Dezember 2010 soll er in seiner Wohnung den Kopf seines zweijährigen Sohnes zwei Mal vor die Wände des Flurs geschlagen haben.
Das Kind zog sich einen beidseitigen Bruch der Schädelkalotte zu. Die Anklage geht davon aus, dass die Tat lebensgefährlich für das Kind war. Die Mutter des Jungen war zur Tatzeit außer Haus gewesen. Weit kam der Prozess gestern allerdings nicht. Nach Aufruf der Sache erörterten die Verfahrensbeteiligten die alles andere als einfache Sach- und Rechtslage.
Angeklagter leidet an MS
Der Angeklagte behauptete bislang stets, es habe sich um einen unglücklichen Unfall gehandelt. Der 33-Jährige leidet unter einer Multiplen Sklerose. Bekommt er einen Schub, so könne dies mit dem völligen Verlust der Kontrolle über seinen Körper verbunden sein. So sei es auch am 23. Dezember 2010 gewesen, beteuert der Angeklagte. Das Kind habe sich verletzt, weil es ihm aus den Armen gefallen sei, als ihm ohne Vorwarnung schwindelig geworden sei.
Nach längerer Beratung hinter verschlossenen Türen verkündete die Vorsitzende des Schöffengerichts schließlich, dass es irgendwann in den kommenden Monaten einen neuen Termin geben wird. Bis dahin sollen Sachverständige ein Gutachten erstellen, um zu klären, ob sich das Geschehen so abgespielt haben kann, wie es vom Angeklagten geschildert wird.