Duisburg. Der 63-jährige Dieter B. muss für mindestens 15 Jahre hinter Gitter, weil er seiner Bekannten zwei Mal in den Kopf schoss und die Sterbende im Rhein versenkte. Sein Motiv war für das Gericht eindeutig: Er handelte aus Habgier. Es ging für ihn um 11.400 Euro.

Anke S. soll in Hochstimmung gewesen sein, als sie am 7. Juli 2011 eine fünfstellige Summe von der Bank holte, um ein neues Auto zu kaufen. Schließlich wurde sie von dem Mann begleitet, den die Ratingerin wohl für ihren neuen Lebensgefährten hielt. Doch die Illusion endete tödlich: Dieter B. schoss seiner Bekannten in den Kopf, versenkte die Sterbende, die er irrtümlich bereits für tot hielt, im Rhein bei Wanheim. Am Mittwoch hat das Landgericht Duisburg den 63-jährigen Wülfrather zu lebenslänglicher Haft verurteilt.

Heimtückisch habe der Angeklagte der Frau, die nichts Böses ahnte, in deren Auto zweimal schräg von hinten in den Kopf geschossen, so die Überzeugung des Schwurgerichts nach fünftägiger Verhandlung. Das Motiv: Habgier. Von den 11 400 Euro, die die 56-Jährige für den beabsichtigten Autokauf dabei hatte, bezahlte der einst so erfolgreiche, inzwischen aber in finanzielle Not geratene Maschinenbauingenieur B. am nächsten Tag die drängendsten Schulden.

Dass er bezahlen würde, habe Dieter B. bereits vor der Tat angekündigt, so die Richter. Schließlich habe der Angeklagte, der gerade von seiner dritten Frau verlassen worden war und dessen Geschäfte schlecht liefen, genau gewusst, wie er zu Geld kommen könne und dazu die Tatwaffe eingesteckt, auf die ein Schalldämpfer aufgeschraubt war.

Lebenslänglich

Die Frage nach der Strafzumessung stelle sich in diesem Fall nicht, so der Vorsitzende. „Für Mord gibt es nur lebenslängliche Freiheitsstrafe.“ Für den 63-jährigen B. bedeutet dies, dass er frühestens nach 15 Jahren wieder auf freien Fuß kommt.

Darstellungen waren für Richter widersprüchlich

Die Version des 63-Jährigen sahen die Richter als widerlegt an. Dieter B. hatte behauptet, das Opfer – zu dem er keine sexuelle Beziehung gehabt haben will – habe ihm zunächst 3600 Euro leihen wollen und ihm dann mehr Geld bezahlen wollen, falls er eine Beziehung mit ihr eingegangen wäre. Als er sich weigerte und ihr das Geld vor die Füße warf, habe die Frau ihn als „Schlappschwanz“ beschimpft, woraufhin er voller Wut geschossen habe. Stumpfsinnig will er dann mehrere Stunden neben der Toten im Auto gesessen haben, bevor er sie nach Einbruch der Dunkelheit im Rhein versenkte.

Diese Darstellung, so die Richter, sei in sich widersprüchlich und passe nicht zu den objektiven Beweisen. Anke S. habe sich auf den Autokauf gefreut und dazu die komplette Summe von 11.400 Euro benötigt. An den Scheinen hätte sich Blut finden müssen, wenn B. sie tatsächlich ins Auto geworfen hätte.

Und: Die Frau lebte noch, als Dieter B. sie gefesselt in den Rhein warf. Die Blutung aus der Kopfwunde hätte sie aber nicht länger als eine Stunde überlebt.