Duisburg. . Nach dem Mord an Anke S. in Wanheim zweifelt der Pathologe an den Ausführungen des Angeklagten. Diese decken sich nicht mit dem Ergebnis des Gerichtsmediziners. Am 7. Juli 2011 soll Dieter B. seinem Opfer zwei Mal in den Kopf geschossen und die Leiche dann im Rhein versenkt haben.
Mord aus Habgier wirft die Staatsanwaltschaft dem 63-jährigen Dieter B. aus Wülfrath vor. Zwei Mal soll er sein Opfer Anke S. am 7. Juli in Wanheim in deren Wagen in den Kopf geschossen haben, die Bewusstlose dann zusammengeschnürt und im Rhein versenkt haben. 11.400 Euro hatte die 56-jährige Ratingerin für einen Autokauf dabei. Geld, von dem der Angeklagte einen Tag später seine Schulden bezahlte – und zwar bei seinem Vermieter und einer Marketing-Agentur, die den schwächelnden Geschäften des Energieberaters auf die Füße helfen sollte. Dort waren die Rückstände aufgelaufen.
Der Gerichtsmediziner stellte Ertrinken als Todesursache fest. Der Angeklagte beteuert dagegen, er habe das Opfer nach den Schüssen für tot gehalten. „Ich habe ihr die Hand auf den Rücken gelegt und keinen Atem gespürt“, so der 63-Jährige. Eine Methode zur Todesfeststellung, die der Pathologe im Zeugenstand „für ausgesprochen ungeeignet“ hielt.
Weitere Ungereimtheiten
Auch die Version des Angeklagten, dass zwischen den Schüssen und dem Versenken der Frau Stunden vergangen seien, passt nicht zu den Erkenntnissen des Obduzenten. Danach kann aufgrund der intensiven Blutung nicht viel mehr als eine halbe Stunde vergangen sein.
Am gestrigen zweiten Verhandlungstag wurden weitere Widersprüche und Ungereimtheiten deutlich. So soll der Kaufpreis für das von der Getöteten favorisierte Auto genau die 11.400 Euro betragen haben, die die Frau auch dabei hatte. Doch Dieter B. behauptet, die Frau habe ihm 3400 Euro als Darlehen übergeben, bevor sie ihm sogar die ganze Summe bot, falls er mit ihr eine Partnerschaft eingehe.
Der Angeklagte bleibt bei seiner Version, er habe im Affekt gehandelt, weil das Angebot der Frau ihn in Rage versetzte. Er will der Ratingerin das Geld im Auto vor die Füße geworfen haben. Doch obwohl der Fahrgastraum mit Blut besudelt war, sahen die Scheine laut Zeugenberichten erstaunlich sauber aus – geradezu druckfrisch. Die Tatwaffe war eine Pistole mit Schalldämpfer. Mit dieser hatte der 63-Jährige angeblich Tauben erschießen wollen, die ihm das Deck seines Segelschiffes in Wilhelmshaven ruiniert hatten. Das hatte er wohl auch schon 2010 gemacht, damals aber ein Sportgewehr eingesetzt, wie man es zum Tontaubenschießen benutzt.
Der Prozess wird im neuen Jahr fortgesetzt.