Abstimmung über OB Sauerland in Duisburg ab 12. Januar möglich
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Duisburg.
Wie berichtet sind die Vorbereitungen für das Abwahlverfahren in vollem Gang. Die Abstimmungslokale sind laut Stadtverwaltung festgelegt. In einigen wenigen Fällen sei die Verlegung der Abstimmungslokale gegenüber der vergangenen Kommunalwahl unumgänglich gewesen, da die Räumlichkeiten zum Beispiel wegen Karnevalsveranstaltungen nicht verfügbar sind. Es sei darauf geachtet worden, dass sich die Erreichbarkeit der Abstimmungslokale nicht erheblich verschlechtert.
Zum Stichtag 8. Januar – nicht wie zunächst berichtet am 9. Januar – wird das Abstimmungsverzeichnis erstellt, einen Tag später werden die Benachrichtigungskarten gedruckt und versandt. Ab dem 12. Januar beginnt die Möglichkeit der Briefabstimmung.
Über das Abwahlverfahren
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Unterlagen können schriftlich oder übers im Internet (www.briefwahl.duisburg.de) beantragt werden. Im Wahlamt Bismarckstraße 150-158 in Neudorf und in den Bezirksämtern kann direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen oder die Biefabstimmung beantragt werden. Abstimmungsscheinanträge werden bis einschließlich 10. Februar, 18 Uhr (online bis 13 Uhr), entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum Abstimmungstag um 15 Uhr entgegengenommen.
Die Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich.
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