Duisburg/Münster. .

Das Strafverfahren gegen Sabine Däbritz, die Chefin des Duisburger Herzzentrums, hätte noch rechtzeitig vor Weihnachten zu Ende sein können. Thomas Mattonet, der Vorsitzende Richter, hatte kürzlich eine Einigung vorgeschlagen. Doch dieser verweigerten sich beide Angeklagte am Donnerstag. Sie wollen keine 300 000 Euro Entschädigung an die Universität zahlen, obwohl diese damit einverstanden war. Die Bedingungen seien „nicht annehmbar“, hieß es.

Fortsetzung im neuen Jahr

Das Landgericht Münster setzte daraufhin die Beweisaufnahme gegen Däbritz und ihren Lebensgefährten fort. Den beiden wird, wie berichtet, Geheimnisverrat, falsche Verdächtigung und Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen zum Nachteil der Universitätsklinik Münster vorgeworfen. „Die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen hätte dem Rechtsfrieden mehr gedient“, sagte der Mattonet.

Zumal nach einer Auffassung gegen Auflagen die Unschuldsvermutung weiter für Däbritz und ihren Freund bestanden hätte. Der Strafprozess wird jetzt am 11. Januar 2012 fortgesetzt.