Duisburg. . Ein Ordner aus Essen wollte mit Messer und Kampf-Handschuhen in die MSV-Arena. Jetzt muss er 1000 Euro Strafe zahlen.
Jede Menge Randale gab es bei der Viert-Liga-Begegnung des MSV Duisburg und Rot-Weiß Essen im MSV-Stadion am 13. März. Auch der 49-Jährige Essener, der sich gestern wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz vor dem Amtsgericht Duisburg verantworten musste, hätte da wohl gerne mitgemischt. Jedenfalls erwischte man ihn mit Spezialhandschuhen, deren Quarzsandfüllung schmerzhafte Schläge garantiert, und einem Messer mit zehn Zentimeter Klinge am Eingang zur Arena.
Der Hartz-IV-Empfänger - gezeichnet von langer Drogensucht - erschien vor dem Strafrichter im passenden Outfit: Ein Stahlhelm-Haarschnitt zierte seinen Schädel, die tarnfarbenen Kampfhosen steckten in Bundeswehrstiefeln. Ob er sich zur Sache äußern wolle, wollte der Richter wissen. „Klar, ich hatte das Zeug ja dabei“, kam das Geständnis.
"Das Messer habe ich immer dabei"
Zur Frage des Motivs mochte sich der 49-Jährige aber nicht so recht äußern. „Das Messer habe ich immer dabei“, meinte er. Und die Handschuhe? Die vom Staatsanwalt vorgeschlagene Version, dass das stramm gefüllte Leder die Finger so schön warm halte, ließ den Richter in schallendes Gelächter ausbrechen und selbst der Angeklagte konnte nicht wirklich ernst bleiben.
Der Essener war zu allem Überfluss auch noch in Security-Kleidung im Duisburger Stadion aufgeschlagen. „Na ja, ich mache bei Rot-Weiß manchmal Ordner“, erklärte er. „Aber doch wohl kaum bei Auswärtsspielen“, konterte der fußballerfahrene Richter.
Das gut gefüllte Vorstrafenregister des Angeklagten ließ wenig Zweifel daran, in welche Stoßrichtung die Sache gegangen wäre, hätte man ihn nicht aus der Menge gefischt. Neben Vorstrafen wegen Betäubungsmittelvergehen fanden sich Körperverletzungsdelikte. Zum ersten geplanten Termin in Duisburg war der 49-Jährige im November nicht erschienen. „Da bin ich in Essen verknackt worden“, entschuldigte er sich. „Wegen Schlägerei.“
Der offenbar vorweihnachtlich milde gestimmte Strafrichter ließ es mit 1000 Euro Geldstrafe (100 Tagessätze zu je zehn Euro) gut sein.