Duisburg. Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil über das rituelle Gebet an einer Berliner Schule gesprochen. Demnach gibt es keine Pflicht, einen gesonderten Gebetsraum einzurichten. An Duisburger Schulen scheint das Thema aber auch niemanden weiter zu beschäftigen.

Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil über das rituelle Gebet an einer Berliner Schule gesprochen. Demnach gibt es keine Pflicht, einen gesonderten Gebetsraum einzurichten. Schulen dürfen diese Form des Betens sogar ganz verbieten. An Duisburger Schulen scheint das Thema aber niemanden weiter zu beschäftigen. Dafür gebe es keinen Bedarf, ist die Antwort mehrerer Schulleiter auf die Frage nach einem separaten Gebetsraum an der Schule.

„Wir mussten uns da noch nie mit beschäftigen. Es gab keine Wünsche in diese Richtung“, sagt Jörg Claußen, Leiter der Karl-Lehr-Realschule in Wanheimerort. Auch sein Kollege von der Gesamtschule Walsum, Albert Bruckwilder, sieht keinen Anlass für einen Gebetsraum: „Wir hatten vor fünf oder sechs Jahren eine Anfrage von zwei Schülerinnen. Aber die haben wir mit Hinweis auf den Schulfrieden abgelehnt.“

Keine Konflikte

Natürlich verfolgen die Schulleiter die Debatte. Dass es an ihren Schulen keine Konflikte gibt, ist allen wichtig. Peter Jöckel, Rektor des Krupp-Gymnasiums findet: „Der Islam hat viele Gruppen. Wenn man eine rausnimmt, kann das den Schulfrieden beeinflussen.“