Duisburg. .

Endlich können die Gremien der studentischen Selbstverwaltung an der Universität Duisburg-Essen gewählt werden, aber friedlich geht das nicht ab: Der Wahlausschuss wurde aus seinem Büro geworfen und der Toner aus dem Kopierer entfernt wird, mit dem neue Wahlzettel kopiert werden sollen.

Wann immer Studierendenparlament (StuPa) und Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in den vergangenen Monaten Schlagzeilen gemacht haben, kam man nicht umher, die Worte „Streit“ und „Beanstandung“ zu formulieren. Auch dieses Mal ist es nicht anders. Protokoll einer Chaos-Wahl:

Aufgrund von „mehr als schlampiger“ Arbeit des Wahlausschusses bei der Wahlvorbereitung hat AStA-Vorsitzender Jens Eißmann unmittelbar vor dem Urnengang das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in Form einer „einstweiligen Anordnung“ gebeten, die Rechtmäßigkeit der Wahl zu prüfen.

Die unendliche Geschichte

Es ist schwierig, in diesem Sumpf an Vorwürfen, Streitereien und Auseinandersetzungen innerhalb der gewählten Studierendenschaft den Überblick zu behalten. Wahlmanipulationen, schlampige Vorbereitungen, Beleidigungen etc. ist man in dieser Legislatur - die bereits im Sommer ein Ende hätte finden müssen - gewohnt. Dass es jetzt noch nicht einmal mehr möglich zu sein scheint, vergleichsweise simple Wahlen durchzuführen, ist nicht nur beschämend, sondern passt in das traurige Geschehen der vergangenen Monate. „Die unendliche Geschichte“ geht weiter. Ohne eine richterliche Entscheidung ist hier nichts mehr möglich. Doch auf Dauer kann es nicht der Wunsch der gewählten Studierendenschaft sein, ihre Belange auf der Richterbank statt im Studierendenparlament zu entscheiden. Es ist an der Zeit, dass alle Beteiligten, die sich bereits seit Jahren bekämpfen, eine Stunde Null einläuten. Wer sich dazu aufgrund verkrustetem Lagerdenkens nicht in der Lage sieht, sollte seinen Hut nehmen. Sinan Sat

Das Verwaltungsgericht wies den Antrag des AStA-Chefs am Dienstag zwar ab, der sich wegen seiner Sorgfaltspflicht dazu genötigt sah, die Wahlen zu beanstanden, gibt ihm aber insofern Recht, als das es von „schwerwiegenden, ergebnisrelevanten und wohl auch nicht zu heilenden Verfahrensfehlern“ spricht. Eißmann sieht sich in seinen Bedenken bestätigt und reichte daraufhin eine Beanstandung der Wahlen und eine Anordnung zur „unverzüglichen Einstellung der Wahlen“ ein.

Öffentlichkeitsreferent nimmt Toner aus dem Kopierer

Da der Wahlausschuss ungeachtet dessen die Wahlen am Dienstag und Mittwoch weiterführte, schmiss der AStA die Wahlhelfer aus seinen Räumlichkeiten, die als Wahlbüro genutzt wurden. AStA-Öffentlichkeitsreferent Jan Bauer: „Der Studierendenausschuss kann für eine illegitime Wahl keine Ressourcen zur Verfügung stellen.

Als Mitglieder des Wahlausschusses dennoch versuchten weiterzumachen, habe ich den Toner aus dem Kopierer genommen. Es ist eine Schande, dass der Ausschuss es trotz Monate langer Vorbereitungszeit nicht geschafft hat, einen satzungsgemäßen Urnengang zu realisieren.“

Der nächste Einspruch folgt bestimmt

Oppositionelle Listen werfen dem AStA indes vor, die Wahlen „wieder“ zu manipulieren. Dem entgegnet Bauer aufgebracht: „Seit Monaten sind wir als Referenten einem Psycho-Terror und persönlichen Anfeindungen ausgesetzt, weibliche Referenten wurden am Dienstag beleidigt und angegriffen, als sie versuchten, die Anordnung des AStA-Vorsitzenden durchzusetzen.“

Am späten Mittwochnachmittag entschied das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf dann, dass die Beschwerde des AStAs gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, nicht „begründet“ ist.

Die StuPa-Wahlen werden somit, zumindest aus richterlicher Instanz nicht für rechtswidrig erklärt und laufen weiterhin bis Freitag. Der nächste Einspruch folgt bestimmt.