Duisburg.

Wegen schwerer sexueller Nötigung fand sich gestern ein 34-jähriger Mann aus Bruckhausen vor dem Amtsgericht Stadtmitte wieder. Nach einer feucht-fröhlichen Geburtstagsfeier in Meiderich war er in der Nacht zum 14. Mai über eine junge Frau in ihrer Wohnung hergefallen.

Täter und Opfer hatten sich erst bei der Feier kennen gelernt und waren sich rasch näher gekommen. Es wurde viel Bier getrunken und heftig geknutscht. In den frühen Morgenstunden lud die Zeugin den neuen Bekannten noch in ihre Wohnung ein.

Dort angekommen forderte der 34-Jährige die Frau ohne weitere Umschweife dazu auf, sich ihrer Kleidung zu entledigen. Was die junge Frau aber nicht wollte. Der Täter zerrte ihr die Kleider mit Gewalt vom Leib, riss das Opfer an den Haaren und zwang es so zum Oralverkehr. Als der jungen Frau daraufhin schlecht wurde und sie sich auf der Toilette über die Schüssel beugte, fiel der 34-Jährige von hinten über sie her.

Rückhaltloses Geständnis

Nur ein rückhaltloses Geständnis bewahrte den mehrfach wegen Körperverletzung und Beförderungserschleichung vorbestraften Angeklagten vor dem Gefängnis. „Das war alles so, wie es in der Anklage steht“, bestätigte der frühere Sonderschüler dem Schöffengericht. Er habe sich aufgrund des Alkohols und des aufreizenden Benehmens der Frau während der Fete einfach nicht mehr im Griff gehabt.

Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass der stark angetrunkene Täter nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Täter dem Opfer eine Aussage ersparte. Das Gericht setzte eine zweijährige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Obendrein muss der Angeklagte in den nächsten zwei Jahren monatlich 50 Euro als Schmerzensgeld an das Opfer bezahlen.