Duisburg/Essen. .
Jeder hat ein anderes Ventil, um sich bei beruflichem Stress und privatem Ärger abzureagieren. Ein 45-jähriger Gelsenkirchener hatte eine sehr eigene, hochkriminelle Art. Wenn ihn der Frust überkam, griff er zum Feuerzeug.
In der Duisburger Innenstadt schlug er er in den ersten fünf Monaten dieses Jahres sechs Mal zu, steckte Autos, Lastwagen und einen Fahrradschuppen in Brand. In Essen fackelte er einen Bagger komplett ab. Das Landgericht Duisburg verurteilte ihn dafür am Dienstag zu drei Jahren Gefängnis.
Plastiktüten, Altpapier, Pappkartons oder Laub und Äste - alles was der 45-Jährige an Ort und Stelle fand, diente ihm dazu, Feuer zu legen. Meist wurden die Brände rasch entdeckt und im Keim erstickt. Doch für eine ältere Limousine, die in einer Seitenstraße in der Nähe des Hauptbahnhofs geparkt war, kam am 28. Februar jede Hilfe der Feuerwehr zu spät. Und auch ein Fahrradschuppen vor dem Hause der Handwerkskammer brannte ausgerechnet am 1. Mai ab. In Essen-Fronhausen wurde ein an einer Baustelle geparkter Bagger am 16. April restlos durch Feuer zerstört. Insgesamt entstand bei den sieben Taten ein Sachschaden von annähernd 50.000 Euro.
Er wollte einfach was kaputt machen
Der Angeklagte gestand die Taten rückhaltlos. „Es ging mir nicht so sehr um das Feuer, sondern ich wollte einfach was kaputt machen“, erklärte er den Richtern. Seit 2010 Geschäftsführer eines eigenen Online-Handels hatte sich der frühere Industriemeister offenbar übernommen. „Es war mehr Stress, als ich geahnt hatte.“
Dazu kamen private Probleme: Vor fünf Jahren hatte der Ehemann und Familienvater eine platonische Beziehung zu einer Duisburgerin begonnen. „Sie hatte psychische Probleme. Ich wollte ihr helfen.“ Doch darüber sei es immer wieder zum Streit mit ihr gekommen. Wenn er dann nach einem Besuch bei der jungen Frau durch die nächtlichen Straßen ging, habe er spontan zum Feuerzeug gegriffen. „Ich weiß selbst nicht genau, warum ich das getan habe.“
Die Strafkammer hatte dafür nur bedingt Verständnis. Allerdings fiel die Strafe für den bislang nur wegen eines Verkehrsvergehens bestraften 45-Jährigen mit drei Jahren noch vergleichsweise moderat aus.