Duisburg.

Stadtdirektor Peter Greulich muss am Donnerstag wegen seines Protestbriefes an die Staatskanzlei in Sachen Loveparade-Gedenkfeier auf Vorladung der Duisburger Staatsanwaltschaft zu einer „zeugenschaftlichen Vernehmung“ zur Polizei nach Köln.

Greulich ließ dies durch einen Stadtsprecher bestätigen und gab ansonsten keinen Kommentar dazu ab. Hintergrund ist offenbar Greulichs Vorwurf an die Staatskanzlei, dass bei der Genehmigung der Trauerfeier Druck von oben ausgeübt worden sei. Nun ist denkbar, dass die Staatsanwaltschaft daraus folgert, dass es auch zur Loveparade diesen Druck gegeben habe. Greulich selbst betonte aber schon kürzlich, dass dies eine Fehlinterpretation seines Briefes sei.

Unterdessen gibt es harte Kritik aus den eigenen Parteireihen an dem bündnisgünen Stadtdirektor. Das Walsumer Grünen-Vorstandsmitglied Ralf Welters wirft Greulich in seiner Rolle eine „skandalöse“ Außenwirkung vor. Greulich schade dem Image der Partei und Welters wirft ihm „eigenmächtiges Handeln“ und das Nichtbeachten von Parteibeschlüssen vor. Die Grünen dürften das Problem nicht „kleinhalten“.

Auch in Sachen Loveparade-Gutachten scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die SPD prüft weiterhin, den Dringlichkeitsbeschluss zur nachträglichen Verbuchung der längst gezahlten 420 000 Euro aufzuheben, den auch SPD-Bürgermeister Osenger in Vertretung des OB mit unterschrieben hatte. Sie will unter Umständen auch die Rechtmäßigkeit des damaligen Gutachtenauftrags prüfen. Nach Sicht des Rechtsamtes könne der Dringlichkeitsbeschluss nicht aufgehoben werden.