Duisburg. .
Die Stadtverwaltung hat der Gedenkfeier am Jahrestag der Loveparade im MSV-Stadion die Genehmigung versagt. Organisator Arno Eich kritisiert, bereits im Vorfeld habe die Stadt Genehmigungen für die Trauerfeier verzögert, behindert und blockiert.
Die Trauerfeier für die 21 Opfer der Loveparade-Katastrophe Ende Juli war würdig. Umso überraschender, dass ausgerechnet diese Veranstaltung jetzt für Wirbel in der Duisburger Verwaltung sorgt.
Wie erst jetzt bekannt wird, hatte die Stadt Duisburg der Trauerfeier am Jahrestag der Loveparade-Katastrophe im letzten Augenblick die Genehmigung versagt und spricht sogar von einem „Schwarzbau“. Mehr noch: In einem Schreiben an die NRW-Staatskanzlei versucht die Stadtspitze die Veranstalter der Trauerfeier zu verunglimpfen.
Doch der Reihe nach: Aus Rücksicht auf die Familien der Toten wurde die Stadt Duisburg nicht an den Vorbereitungen der Trauerfeier beteiligt. Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) hatte von sich aus auf eine Teilnahme verzichtet, bevor er ausgeladen werden konnte.
Auf Bitten der Angehörigen übernahm dann die Staatskanzlei unter Hannelore Kraft (SPD) die Planungen. Die Staatskanzlei übertrug die Veranstaltungsleitung einem erfahrenen Mann vor Ort. Arno Eich ist Polizist in Duisburg, Geschäftsführer eines lokales Kulturzentrums und einer der Initiatoren des Spendentrauermarsches für die Loveparade-Opfer.
Arno Eich: von der Stadt gegängelt
In einer Erklärung hielt Eich fest, wie er von der Stadt in der Folge gegängelt wurde. Genehmigungen für die Trauerfeier seien verzögert, behindert und blockiert worden. „Es schien so, dass nicht jeder in der Stadt glücklich war, dass das Land die Gedenkveranstaltung zur Loveparade-Katastrophe ausrichtete.“
Das Ganze spitzte sich einen Tag vor der Trauerfeier zu. Am Samstag, dem 23. Juli, meldete der Deutsche Wetterdienst, dass mit Sturmböen gerechnet werden müsse. Veranstaltungsleiter Eich reagierte. Er ließ die Bühne für die Trauerreden im MSV-Stadion von der Nord- vor die Südtribüne verlegen. Feuerwehr und Polizei waren sich einig: sicherer. Die Stadt Duisburg wurde über die Änderung und die Ursachen dafür informiert.
Dann die Überraschung: Die Stadt lehnte die Verlegung ab. Unabhängig vom Wetter dürfe die Bühne nur da aufgebaut werden, wo sie auch genehmigt worden sei. Falls die Bühne verlegt werde, drohte die Stadt mit Bußgeldverfahren. Eich: „Die zu erwartende Gefährdung der Teilnehmer interessierte offenbar nicht. Stadtdirektor Peter Greulich verwies auf das Genehmigungsverfahren und schien die Staatskanzlei bloßstellen zu wollen.“
Stadtdirektor Greulich: „nicht genehmigter Schwarzbau“
Als einzigen Ausweg bot die Stadt Samstagmittag an, darauf zu verzichten, die Veranstaltung zu unterbinden, wenn bis zum Sonntagmorgen ein neues schriftliches Brand- und Sicherheitskonzept für die Bühne, sowie Zustimmungen von Polizei und Feuerwehr beigebracht würden.
Zur Einordnung: Die Sicherheit der Zuschauer ist im MSV-Stadion garantiert – dort können tausende Menschen gefahrlos Fußball gucken. Die Bühne für die Trauerfeier stand auf dem Rasen des Stadions. Sie hatte kein Dach. Sie war in etwa so groß wie die Bühne eines Schützenfestes.
Über Nacht besorgte Eich die verlangten Papiere. Trotzdem erteilte die Stadt am Morgen keine Genehmigung für die Trauerfeier. Eine Woche später trat Stadtdirektor Greulich dann sogar in einem Brief an die Staatskanzlei nach. Ministerpräsidentin Kraft habe auf einem „nicht genehmigten Schwarzbau“ geredet. Normalerweise hätte dies „zu einer Untersagung der Veranstaltung“ geführt, doch darauf sei verzichtet worden.
Staatskanzlei will sich nicht äußern
Die Staatskanzlei möchte sich zur Causa nicht äußern. Die Stadt Duisburg erklärte, die Trauerfeier sei „juristisch illegal“ gewesen. Sie hätte nicht genehmigt werden dürfen. Da aber die „materiellen“ Voraussetzungen für eine Genehmigung vorgelegen hätten, habe die Stadt darauf verzichtet, die Feier im letzten Augenblick zu untersagen. Das wäre „unverhältnismäßig“ gewesen. Und der Vorwurf, die Stadt habe die Veranstalter gegängelt, sei „abwegig“.