Duisburg. . Im März wurde in Duisburg-Rheinhausen ein toter Säugling gefunden. Nun musste sich die 21-jährige Mutter vor dem Landgericht wegen Totschlags verantworten. Doch das Verfahren endete bereits vor der Anklageverlesung.
Entsetzen und Abscheu löste im März der Fund eines toten Säuglings in Duisburg-Rheinhausen aus. Die Leiche des Kindes, das unmittelbar nach der Geburt erwürgt worden war, wurde in einem Gebüsch in einer Grünanlage in der Nähe des Finanzamtes gefunden.
Wegen Totschlags muss sich nun die Mutter, eine 21-jährige Rheinhauserin, vor dem Landgericht verantworten. Doch das Verfahren kam gestern nicht einmal bis zur Anklageverlesung.
Gericht folgte dem Antrag
Offenbar war die Besetzung der Schwurgerichtskammer dem Verteidiger versehentlich nicht vorab mitgeteilt worden. Der machte von seinem Recht Gebrauch und beantragte eine Unterbrechung, um die ordnungsgemäße Zusammensetzung der mit drei Berufs- und zwei Laienrichtern besetzten Kammer zu überprüfen. Das Gericht folgte dem Antrag. Kommende Woche wird das Verfahren fortgesetzt.
Die 21-jährige Angeklagte soll im Januar 2011 in ihrem Zimmer in der elterlichen Wohnung ein Kind zur Welt gebracht und unmittelbar danach getötet haben.
Frau legte Geständnis ab
Die Leiche soll sie zunächst in einem Plastiksack versteckt und am nächsten Tag in einer nahe gelegenen Grünanlage abgelegt haben. Die Tat wurde bekannt, nachdem sich die junge Frau einer Freundin anvertraut hatte. Die Polizei hatte die Leiche am 6. März gefunden. Nach damaligen Presseberichten hatte die junge Frau unmittelbar nach ihrer Festnahme ein Geständnis abgelegt.