Duisburg. .
In einem Prozess vor dem Amtsgericht ging es um Erpressung. Mit wüsten Drohungen hatte laut Anklage ein 45-jähriger türkischer Geschäftsmann eine 55-jährige bulgarische Café-Betreiberin zur Geschäftsaufgabe zwingen wollen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, er habe von der Geschädigten verlangt, dass sie ihm ihr Etablissement für 3000 Euro überlasse. Als sie nicht folgte, soll er gedroht haben, sie zu töten, falls sie es sich nicht anders überlege.
Keilerei wie im Western?
Er wisse gar nicht, was er mit der Bruchbude der Zeugin anfangen solle, so der Angeklagte, der in der Nähe an der Wanheimer Straße selbst einen Gastronomiebetrieb hat. Die Frau habe sich selbstständig machen wollen und er habe ihr helfen wollen. Die Vorwürfe seien aus der Luft gegriffen.
Die 55-Jährige berichtete, dass eines Tages junge Männer aufgetaucht seien, die sich in Wild-West-Manier mehrere Tage in dem Café niedergelassen hätten. Erst als der Angeklagte sie und ihre Familie bedrohte, hätte sie verstanden, dass er dahintergesteckt habe. Die Zeugin schilderte filmreife Szenen, die in einer wüsten Keilerei gipfelten.
Vorsitzender platzt der Kragen
Der Vorsitzenden platzte der Kragen. „Was glauben sie, wo sie hier sind?“, fuhr sie die Zeugin an. „In ihrer polizeilichen Anzeige haben sie von allen diesen Dingen nichts erzählt.“ Als dann auch noch der Hausbesitzer im Zeugenstand berichtete, dass die 55-Jährige nicht nur sechs Wochen die Miete schuldig geblieben sei, sondern auch vergeblich versucht habe, das Café an ihm und dem Finanzamt vorbei weiter zu verpachten, war der Freispruch nur noch eine Formsache.