Duisburg. . Der Ort der Loveparade-Tragödie auf dem ehemaligen Duisburger Güterbahnhofs-Gelände bleibt doch erhalten. Das ist nun Bestandteil des Bebauungsplans. Die Änderungen sind auf massiven Druck von Angehörigen und der Öffentlichkeit erfolgt.

Jetzt ist es eindeutig: Der Erhalt der Unglücksstätte der Loveparade-Katastrophe ist Bestandteil des Bebauungsplans, dessen Offenlegung am Montag vom Rat beschlossen wurde.

Im Beisein von Investor Kurt Krieger fiel die Entscheidung zum Bebauungsplan „Duisburger Freiheit“ zuvor im Ausschuss für Stadtentwicklung einmütig. Den entsprechenden Änderungsantrag hatten die Grünen eingebracht.

Zwar hatte es bereits vor vier Wochen ein politisches Bekenntnis aller Parteien zum Erhalt des Unglücksortes gegeben, doch erst mit dem Beschluss ist dies auch festgeschrieben. In dem

Passus, der zuvor noch beschrieb, dass ein Erhalt des Unglücksortes nicht möglich sei, steht nun u.a.: „Unter Einbeziehung der Anregungen sind bereits Entwürfe für eine Gedenkstätte entwickelt worden. Dabei erschien grundsätzlich denkbar, (...)die Treppe als Kernstück des Unglücksortes zu erhalten. Die Konkretisierung der Pläne zur Gedenkstätte soll in enger Abstimmung mit den Betroffenen erfolgen und wird bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans abgeschlossen sein.“

Wie zu hören war, soll die Abstimmung über die Gestaltung mit den Hinterbliebenen und Vertretern der Verletzten im September erfolgen. Die Änderungen des Bebauungsplans sind auf massiven Druck von Angehörigen und der Öffentlichkeit erfolgt. Schon bei der Bürgeranhörung im April war deutlich geworden, dass es hier Änderungen geben muss. Damals war die Stelle für eine Gedenkstätte gegenüber dem eigentlichen Unglücksort vorgesehen.