Duisburg. . Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte ein Obdachlosenheim in Duisburg-Kaßlerfeld verboten - das Diakoniewerk und die Linke sahen darin Diskriminierung. Der Vorsitzende Richter wehrt sich: Das Urteil basiere auf baurechtlichen Grundsätzen.

Nachdem das Diakoniewerk und die Linke in Duisburg ihre Bestürzung über das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes geäußert haben, dass die Nutzung einer Immobilie in Kaßlerfeld als Übergangsheim für Obdachlose verwehrt hat, hat sich jetzt der Vorsitzende Richter Dr. Gerd-Ulrich Kapteina zu Wort gemeldet.

Kapteina: „Mit Bestürzung habe ich zur Kenntnis genommen, dass dem Gericht Diskriminierung gewisser Personengruppen vorgeworfen wird. In dem Urteil wird ausdrücklich klargestellt, dass es sich in dieser Sache um einen besonders gelagerten Einzelfall handelt. Dem Urteil liegen baurechtlichen Grundsätze zu Grunde.“ So könne in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnnutzung - bis zu zehn Meter - keine Hotelnutzung zugemutet werden. Das sei „nachbarrechtswidrig“, weil Betriebe mit einer Hotelnutzung stärkere Emissionen verursachten. Ferner halte das Gericht den geplanten Standort für ungeeignet, weil es im Gegensatz zum derzeitigen Standort (Haus am Hafen) keine Rückzugsmöglichkeiten mehr für die Bewohner des Heims biete.

"Angstgefühle empfinden"

Da die Männer sich dann vor der Türe aufhalten würden, könnten sich Auseinandersetzungen auf den Bürgersteig verlagern, hatten die Verwaltungsrichter im Urteil ihre befürchtungen geäußert. Eine derartige Situation „Tür an Tür“ mit der Klägerin sei rücksichtlos. Insbesondere ältere Bewohner würden angesichts einer Gruppe von überwiegend suchtkranken oder drogenabhängigen Männern “Angstgefühle empfinden“. Verstärkt würden diese dadurch, dass die Nachbarn des geplanten Übergangsheims von Klienten der Diakonie angesprochen werden könnten,

Das Diakoniewerk hat das Urteil angefochten. Bis der Rechtsstreit beigelegt ist, soll das Gebäude an der Ruhrorter Straße 126 als normaler Mietwohnraum genutzt werden.