Duisburg. . Anwohnerin hatte gegen die Errichtung des Obdachlosenheims in Duisburg geklagt. Die Bewohner seien “in der Regel arbeitslose, sucht- oder psychisch kranke Männer“. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Klage nun statt. Die Diakonie ist geschockt.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Klage einer Hauseigentümerin aus Kaßlerfeld stattgegeben und damit die Errichtung eines Übergangsheims für Obdachlose des Diakoniewerks an der Ruhrorter Straße untersagt.

Die Klägerin, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem geplanten Übergangsheim, das die bisherige marode Einrichtung „Haus am Hafen“ ersetzen sollte, ein Haus besitzt, befürchtet eine „Entwertung des Stadtteils“ durch die Bewohner des Obdachlosenheims. Sie begründet ihre Klage damit, dass die „Bewohner in der Regel arbeitslose, überwiegend sucht- oder psychisch kranke Männer sind“ und bezieht sich dabei auf den Geschäftsbericht des Diakoniewerks. Das Gebiet Ruhrorter Straße stelle hingegen ein geordnetes Wohngebiet dar, das durch das Übergangsheim „gravierend entwertet“ würde.

Der Geschäftsführer des Diakoniewerks Duisburg, Sieghard Schilling, ist geschockt über das Urteil und die Begründung: „Dieses Urteil ist ein Skandal, weil es Menschen, die in prekären Verhältnissen leben, das Recht auf Wohnen in einem normalen Umfeld verwehrt und die gesellschaftliche Eingliederung behindert.“

"Angstgefühle" mit ein Grund für das Urteil

Die Richter hingegen sehen das offensichtlich anders. Mangels ausreichender Rückzugsmöglichkeiten in den Räumen des geplanten Übergangheims sei damit zu rechnen, dass die dort untergebrachten Männer sich auch vor der Tür aufhalten würden.

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„Auseinandersetzungen (Anm. d. Red.: zwischen den Heimbewohnern) können sich nach außen verlagern, und zwar auf den Bürgersteig. (...) Dies bewertet die Kammer bei der Situation `Tür an Tür’ mit dem Haus der Klägerin als rücksichtslos.“ Insbesondere ältere Bewohner würden angesichts einer Gruppe von überwiegend suchtkranken oder drogenabhängigen Männern „Angstgefühle empfinden.“ Verstärkt würden diese Angstgefühle dadurch, dass die Nachbarn des geplanten Übergangsheims von den Klienten des Diakoniewerks angesprochen werden könnten. Denn das sei nach der „Lebenserfahrung durchaus zu erwarten.“

Diskriminierung?

„Die Aussage, dass unsere Klienten quasi per se wegen ihrer Lebenserfahrung die Nachbarn belästigen würden, ist im höchsten Maße diskriminierend“, echauffiert sich Schilling. Er habe das Gefühl, dass Teile der Gesellschaft „Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens“ stehen, am liebsten weit abseits der Stadt untergebracht wissen wollen.

Die Stadt und das Diakoniewerk wollen das Urteil der Düsseldorfer Richter nicht einfach hinnehmen. Parallel werden sie einen Antrag auf Zulassung einreichen, um das Verfahren vor die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht Münster, zu bringen. Bis eine passende Alternative für den Standort an der Ruhrorter Straße gefunden ist, hat das Immobilien Management Duisburg die Weiternutzung des maroden Heims „Haus am Hafen“ zugesichert. Schilling befürchtet, dass sich der Rechtsstreit noch zwei bis drei Jahre hinziehen kann.