Duisburg. .

Für die Partei Die Linke in Duisburg ist das Urteil des Verwaltungsgerichts, ein Obdachlosenheim des Diakoniewerks in Kaßlerfeld zu verbieten „ein ungeheuerlicher Skandal“. „Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, ein Obdachlosenheim des Diakoniewerks in Kaßlerfeld zu verbieten, ist ein ungeheuerlicher Skandal, weil es primitivste Vorurteile bestärkt und Männer, die in prekären Verhältnissen leben oder psychisch krank sind, in unglaublicher Weise diskriminiert“, erklärt Horst Werner Rook, Pressesprecher der Duisburger Linken.

„Diskriminierung“

Rook: „Es ist unfassbar, wenn ein Gericht einer Klägerin, die in der Nähe ein Haus besitzt, Recht gibt, dass mit der Errichtung des geplanten Übergangsheims ein Stadtteil entwertet werde.“ Die Linke verurteile „ein derartiges Urteil“, das Stimmungsmache schüre und rechtspopulistischem Gedankengut Nährboden gebe, anstatt sich sozialpolitisch verantwortlich zu zeigen. Nicht die Obdachlosen seien das Problem, sondern die gesellschaftlichen Verhältnisse, die zu Obdachlosigkeit führten.

Rook, der auch Mitglied des Betriebsausschusses für das Immobilien-Management Duisburg (IMD) ist, begrüßt, dass sowohl die Stadt Duisburg als auch das Diakoniewerk das Urteil nicht hinnehmen wollen und das IMD zunächst die Weiternutzung des Heims „Haus am Hafen“ zugesichert hat.