Duisburg. .
Die Kreissynode wird 2012 ihre Gemeindeämter und Kirchenkreisverwaltung zusammenlegen. Ab August wird es einen überörtlichen Träger für die kirchlichen Kitas geben. Die Zusammenlegungen erfordern aber offenbar keine betriebsbedingten Kündigungen.
Vor vier Jahren, so resümierte Superintendent Armin Schneider, wäre eine Zusammenlegung der beiden Gemeindeämter und der Kirchenkreisverwaltung undenkbar gewesen, nun soll sie zum 1. Januar 2012 Realität werden. So beschloss es die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises am Wochenende. „Jetzt herrscht die Einsicht, dass alle davon profitieren werden“, so Schneider. Eine effizientere Verwaltung und Kostenersparnis auf längere Sicht verspricht man sich davon. „Aber niemand muss Angst um seinen Arbeitsplatz haben oder eine andere Einstufung oder gar betriebsbedingte Kündigungen fürchten“, versprach Armin Schneider.
Ein Vorteil sei, dass die drei noch separaten Verwaltungen bereits jetzt schon in einem Gebäude (Haus der Kirche) in der Stadtmitte untergebracht sind. „Geklärt werden muss noch, nach welchem Verteilungsschlüssel die Kosten auf die Gemeinden bzw. den Kirchenkreis aufgeteilt werden“, so der Superintendent. Bis zur Tagung der Herbstsynode sollen entsprechende Vorschläge auf dem Tisch liegen.
Überörtlicher Träger für die kirchlichen Kindertageseinrichtungen
Bereits zum 1. August wird es auf der Ebene des Kirchenkreises einen überörtlichen Träger für die kirchlichen Kindertageseinrichtungen geben. Das wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Versucht wurde dies bereits dreimal, doch erst jetzt kam es zu einer Einigung.
In einem ersten Schritt werden sich sechs Gemeinden und der Kirchenkreis mit insgesamt 35 Gruppen und 65 Vollzeitstellen zusammenschließen. Drei weitere haben den Beitritt angekündigt. Ein Vorteil sei vor allem eine gemeinsame Personalplanung, so Schneider.
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Mit der „Vielfalt der Stadtgesellschaft als Gestaltungsaufgabe“ beschäftigte sich die Kreissynode intensiv. Stephan Kiepe-Fahrenholz: „Wir sehen Duisburg als Zuwanderungsstadt, in der alle eines sind: Duisburger.“ Die Evangelische Kirche sehe sich als Dialogpartner, fordert aber als Voraussetzung, dass für alle die Grundlagen des Dialogs gleich sind: „Menschenrechte dürfen da nicht in Frage gestellt werden.“ Diskutiert werden könne nur nach den Regeln eines demokratischen Rechtsstaats.
Drei Handlungsfelder sieht die Synode:
- Religionsfreiheit: Jeder soll seine Religion ungehindert ausüben dürfen. „Aber das fordern wir auch für die Christen in den islamischen Ländern“, unterstrich Stephan Kiepe-Fahrenholz. An den Schulen soll ein ordentlicher Islam-Unterricht eingeführt werden.
- Interkulturelle Öffnung: Die Angebote der Kirche und des Diakonischen Werkes sollen sich vom Kindergarten bis zur Pflege konsequent öffnen.
- Mitarbeiter: Auf der Basis der Vorschriften der Landeskirche sollen in „sinnvollen Ausnahmen“ Mitarbeiter eingestellt werden, die einen anderen Glauben haben. „Das wird jetzt systematisiert“, erklärte Kiepe-Fahrenholz.