Duisburg. . Im Parkhaus überfallen zu werden - ein Albtraum, der für einen 52-jährigen Arzt aus Duisburg Wirklichkeit wurde. Nun standen die Täter vor Gericht und bei der Aussage des Opfers wurde klar: Es leidet bis heute an den Folgen der Tat.
Mit leiser Stimme und Tränen in den Augen erinnerte sich ein 52-jähriger Arzt Dienstag vor dem Landgericht an den 9. Juli 2010. Als er nach der Sprechstunde in einem City-Parkhaus in sein Auto stieg, wurde er von einem jungen Mann mit einem Messer bedroht.
Bargeld, EC-Karte und Pin-Nummer wurden ihm abgepresst. Bange Minuten musste der Mediziner durchleben, während ein Komplize des Bewaffneten 2000 Euro von nahe gelegenen Geldautomaten abhob. Bis heute leidet der Arzt unter den psychischen Folgen der Tat.
Zwei 21-Jährige aus Hochfeld und Wanheim gestanden den schweren Raub. Sie hatten sich in der Innenstadt getroffen und waren in das Parkhaus gegangen, um ungestört Probleme zu bereden. Als sie wieder gehen wollten, lief ihnen der Arzt über den Weg.
Keine einmalige Sache
„Den zieh ich jetzt ab!“ Mit diesen Worten steuerte der Hochfelder plötzlich auf den Wagen des 52-Jährigen zu und bedrohte den Mann. „Ich hatte Angst, dass uns jemand sieht“, berichtete der Wanheimer. „Mir war klar, dass ich jetzt irgendwie mit drin hänge.“ Also stand er Schmiere und holte das Geld.
In seiner Familie sei der Teufel los gewesen, als er wegen der Tat ins Visier der Ermittlungen geriet, berichtete der Wanheimer. Der bislang unbescholtene Heranwachsende gelobte, dass dies eine einmalige Dummheit gewesen sei. Doch er wurde wortbrüchig.
Erhebliche kriminelle Energie attestiert
Der Erfolg des Überfalls hatte sich in einschlägigen Kreisen herumgesprochen. Kaum drei Monate später ließ sich der Wanheimer von zwei Erwachsenen überreden, bei einer ähnlichen Tat mitzumachen: Im Rotlichtviertel an der Vulkanstraße überfiel das Trio einen zu seinem Auto zurückkehrenden Freier und erleichterte ihn auf die gleiche Weise um 1000 Euro.
Die Jugendstrafkammer sah in beiden Fällen bei den Angeklagten noch Reifedefizite und stellte sie daher Jugendlichen gleich. Die Strafen fielen dafür aber vergleichsweise deutlich aus: Der Wanheimer wurde zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten, der Hochfelder zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht attestierte beiden Angeklagten eine erhebliche kriminelle Energie. Strafmildernd hielten die Richter den Tätern aber die frühen Geständnisse, die sie bereits bei der Polizei abgelegt hatten, zu Gute.