Duisburg. . Zwei Männer lockten einen 47-jährigen Italiener in einen Hinterhalt und schlugen auf ihn ein. Das Opfer soll sich mit der Schwester des einen Täters zu gut verstanden haben. Die Angeklagten, die sich gegenseitig beschuldigten, wurden nun verurteilt.

Als eine junge Frau sich scheinbar dem falschen Mann zuwandte, griffen ihr älterer Bruder und ihr Möchtegern-Bräutigam zu einer äußerst rüden Methode. Das Landgericht Duisburg verurteilte die beiden 25 und 31 Jahre alten Türken aus Hochfeld dafür am Donnerstag zu mehrjährigen Haftstrafen.

Am 5. Juni 2010 lockten sie den 47-jährigen Italiener zum Toeppersee in Rheinhausen und fielen dort gemeinsam mit mehreren Mittätern über ihn her.

Mit üblen Prellungen im Krankenhaus

Die 22-Jährige, um die es ging, berichtete im Zeugenstand, dass ihr Bruder plötzlich unbedingt den Mann kennenlernen wollte, mit dem sie lose befreundet war. „Am Tattag wollte er erst ihn und dann mich abholen.“ Doch sie wartete vergebens. Stattdessen meldete sich irgendwann per Telefon der Italiener. „Er hat gesagt, dass er an einem See sei, mein Bräutigam vor ihm stehe und er mir sagen solle, dass er mit mir Schluss macht. Da wurde mir schlagartig klar, dass er in eine Falle gelockt worden war.“ Doch ihre Warnung kam zu spät.

Als der 31-Jährige dem Opfer das Handy entriss, stürmten mehrere Personen hinter Büschen hervor und schlugen gemeinsam mit den Angeklagten auf den 47-Jährigen ein. Der landete mit üblen Prellungen im Krankenhaus.

Gegenseitige Schuldzuweisungen vor Gericht

Vor Gericht schoben sich die vormals bestens befreundeten Angeklagten bis zuletzt gegenseitig die Schuld in die Schuhe.

Vergeblich forderten ihre Verteidiger Bewährungsstrafen. Das Landgericht folgte am Ende der Staatsanwaltschaft. Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte die Strafkammer den 25-Jährigen zu drei Jahren Gefängnis. Die Strafe gegen den 31-Jährigen fiel ein halbes Jahr höher aus, weil er dem Opfer das Handy entrissen hatte. Die Richter sahen darin entgegen der ursprünglichen Anklage nur einen einfachen Raub verwirklicht. Hätte sich herausgestellt, dass das Handy erst nach der Gewaltanwendung weggenommen worden wäre, wäre die Strafe höher ausgefallen: Auf schweren Raub stehen mindestens fünf Jahre Haft.