Duisburg. . Mit einem Vergleich vor dem Landesschiedsgericht der JU in Düsseldorf endete der Streit um die Vorstandsneuwahl bei der Jungen Union Duisburg (JU). Der JU-Kreisvorstand wird nun nur für ein Jahr statt zwei Jahre amtieren.

Die Anfechtung der Vorstandsneuwahl bei der Jungen Union Duisburg (JU) am Tag nach Weihnachten ist mit einem Vergleich vor dem Landesschiedsgericht der JU in Düsseldorf beendet worden. Das verlautet aus Kreisen von Beteiligten.

JU-Kreisvorsitzender Jörg Brotzki hatte überraschend am 27. Dezember 2010 zur Neuwahl eingeladen und war dabei – ohne Gegenkandidaten – klar bestätigt worden. Hinter seinen Gegnern hatte damals nur ein Drittel der erschienenen JU-Mitglieder ge­standen, so dass aus diesen Reihen keine Vorstandskandidaten angetreten waren.

Allerdings hatten sie die Wahl angefochten, weil ihnen der Wahltermin in den Ferien nachteilig erschien. Außerdem hatten sie unter anderem bemängelt, dass bei den Wahlgängen Stimmzettel verwendet wurden, auf denen die Mitglieder selbst von Hand die Namen der Bewerber hatten eintragen müssen. Da­durch wäre es möglich gewesen, argumentierten sie, das Wahlverhalten Einzelner bei der Auszählung zu er­kennen.

Handbeschriebene Stimmzettel beanstandet

Die Terminierung der Wahl, so heißt es jetzt, habe das Gericht nicht beanstandet, wohl aber die Verwendung handbeschrifteter Stimmzettel. Am Ende der Auseinandersetzung stand der Kompromiss, dass der im Dezember gewählte JU-Kreisvorstand nur für ein statt zwei Jahre amtiert. Die Wahlanfechtung einer Gruppe junger Türken, die ihren Ausschluss von der Wahl beanstandet hatten, wies das Gericht dagegen aus formalen Gründen zurück.

Im Konflikt zwischen Brotzki und seinem Kritiker Uwe Becker aus Neumühl hat die Staatsanwaltschaft Duisburg ihre Er­mittlungen gegen Becker wegen Verleumdung eingestellt. Becker hatte publik ge­macht, dass Brotzki zweimal unter Alkohol-Einfluss Dritten Gewalt angedroht hatte und war deshalb von Brotzki angezeigt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Becker mit­teilt, fehle es aber am hinreichenden Tatverdacht.