Duisburg. . Ein 33-jähriger Duisburger ist wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seine Ex-Freundin überfallen und gedroht, sie umzubringen. Dem Gericht ist er bekannt: Er war wegen anderer Gewalttaten noch unter Bewährung.
Mit einer Verurteilung zu sechs Jahren Haft wegen versuchten Totschlags endete am Dienstag vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz der Prozess gegen einen 33-jährigen Duisburger Am 12. September 2010 hatte er in Meiderich seine 30-jährige Ex-Freundin geschlagen, getreten und ihren Kopf mehrfach gegen einen Laternenpfahl geschlagen. Monate, nachdem sich das Paar getrennt hatte, war der Angeklagte durch ein Fenster in die Wohnung der Frau eingedrungen und hatte gewartet. Als die 30-Jährige nach Hause kam, hatte er sie bedroht. Einer Freundin der Angeklagten soll er gesagt haben: „Merke Dir den Tag. Heute bringe ich sie um.“
Als das Opfer auf die Straße flüchtete, verfolgte es der 33-Jährige und griff mit äußerster Brutalität an. Dabei soll er geschrien habe: „Ich bringe Dich um.“ Nur mit vereinten Kräften konnten zwei Zeugen den Täter davon abhalten, seine Drohung wahr zu machen. Das Opfer kam mit einem Nasenbruch, Platzwunden und Prellungen davon.
Zur Tatzeit noch unter Bewährung
Wer so gegen einen Menschen vorgehe, dessen Worte seien keine leere Drohung, so die Überzeugung der Schwurgerichtskammer am Ende des mehrtägigen Verfahrens. Der Angeklagte, der sich nach eigenen Angaben durch die Trennung verletzt fühlte, habe mit Tötungsvorsatz gehandelt. Zu Gunsten des Angeklagten werteten die Richter dessen Teilgeständnis und den Umstand, dass er zur Tatzeit rund zwei Promille Alkohol im Blut gehabt hatte. Zu Lasten des 33-Jährigen fielen allerdings mehrere einschlägige Vorstrafen aus: Bereits mehrfach war er wegen Gewalt gegen Frauen verurteilt worden. Zur Tatzeit stand er noch unter Bewährung.