Duisburg. . Elf Jahre Haft wegen Totschlags fordert der Staatsanwalt für einen 24-jährigen Duisburger. Das genaue Motiv der Tat ist unklar: Der Angeklagte behauptet, vom Opfer bedrängt worden zu sein. Der Staatsanwalt hält jedoch auch andere Gründe für möglich.
Elf Jahre Gefängnis wegen Totschlags hat der Staatsanwalt am Donnerstag im Verfahren gegen einen 24-jährigen Neudorfer vor dem Landgericht gefordert. Der Angeklagte hatte gestanden, in der Nacht zum 17. Oktober 2010 einen 54-jährigen Mann in dessen Wohnung an der Düsseldorfer Straße in Wanheimerort mit 15 Messerstichen getötet zu haben.
Der genaue Tatablauf, die Hintergründe und das Motiv der Bluttat blieben bis zum Schluss der Beweisaufnahme allerdings im Dunkeln. Der Angeklagte hatte angegeben, den Mann kurz zuvor in einer Kneipe kennengelernt zu haben. Der habe ihm Kinderpornos zeigen wollen. „Weil ich so etwas schrecklich finde, bin ich mitgegangen, um ihn ihm Zweifelsfalle anzuzeigen“, so der 24-Jährige. Doch dann sei er alkoholbedingt eingeschlafen und erst wieder erwacht, als sein Gastgeber ihn halb entkleidet hatte und sich an ihm zu schaffen machte. „Da habe ich nur noch rot gesehen“, so der Angeklagte.
Anklagevertreter fordert elf Jahre Haft
Zeugen hatten berichtet, der 24-Jährige habe seinen Freunden angekündigt, sich um die Sache mit den Kinderpornos kümmern zu wollen und rasch in die Kneipe zurückkehren zu wollen. Er habe gesagt, er wolle dem 54-Jährigen „eins auswischen“. Doch der junge Mann kam nicht wieder. Das Opfer wurde am nächsten Nachmittag tot in seiner Wohnung gefunden. Zuvor hatte sich der Angeklagte dort noch stundenlang aufgehalten und sich unter anderem eine Mahlzeit zubereitet.
Der Staatsanwalt hielt gestern auch ein anderes Motiv für denkbar: Der Angeklagte habe die EC-Karte und Kleingeld des Angeklagten mitgenommen. Und die Lage, in der das Opfer gefunden wurde - ein Telefon lag direkt neben der Leiche - lasse darauf schließen, dass mit Gewalt ein Telefongespräch verhindert worden sei.
Ein Mord aus Habgier oder zur Verdeckung einer Straftat sei dem Angeklagten allerdings nicht nachzuweisen, räumte der Anklagevertreter ein. Er forderte, den 24-Jährigen zu einer elfjährigen Gefängnisstrafe zu verurteilen.
Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.