Duisburg. . Ein 33-jähriger Duisburger soll im vergangenen Jahr seine Ex-Freundin schwer misshandelt haben. Nun steht der mehrfach Vorbestrafte wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Ein Sachverständiger billigte ihm jedoch bereits schuldmildernde Umstände zu.

Wegen versuchten Totschlags muss sich ein 33-jähriger Duisburger vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten. Am 12. September 2010 soll er seine 30-jährige Ex-Freundin vor deren Wohnung in Meiderich mit dem Kopf gegen einen Laternenpfahl geschlagen und die am Boden liegende Frau getreten haben.

Das Opfer erlitt zahlreiche Prellungen, Platzwunden und einen Nasenbeinbruch. Vor der Tat hatte der Mann bereits gegenüber einer Zeugin gedroht, dass er die Ex-Lebensgefährtin umbringen wolle. Dann war er auf ein Vordach geklettert und durch ein Fenster in die Wohnung der Frau eingedrungen. Als die völlig verängstigte 30-Jährige flüchtete, verfolgte er sie bis auf die Straße und griff sie an. Dabei soll er mehrmals geschrien haben: „Ich bringe Dich um.“

Der Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft

Der Angeklagte ließ durch seinen Verteidiger eine knappe Einlassung zur Sache abgeben. Er räumte den Sachverhalt weitgehend ein. Allerdings sei das Erinnerungsvermögen seines Mandanten durch Alkoholgenuss - zur Tatzeit hatte der 33-Jährige rund zwei Promille im Blut gehabt - getrübt. Der Angeklagte habe sich am Tattag versöhnen wollen. Die Absicht, das Opfer zu töten, habe er nicht gehabt.

Bereits in der Vergangenheit war der mehrfach vorbestrafte Angeklagte gegenüber den Frauen, mit denen er zusammenlebte, gewalttätig geworden. Mit dem jetzigen Opfer war er seit Ende 2009 liiert gewesen. Im Februar 2010 war das Paar zusammengezogen, hatte sich aber nach wenigen Monaten wieder getrennt.

Mildernde Umstände

Ein Sachverständiger billigte dem Angeklagten gestern schuldmildernde Umstände zu. Offenbar habe der Mann in Verbindung mit dem Alkohol einen Aggressionschub gehabt, den er nicht mehr habe steuern können. Das Verfahren wird am 29. März fortgesetzt. Dann sollen die Schlussvorträge gehalten und ein Urteil verkündet werden.