Essen/Duisburg. . Heftige Eifersucht soll einen 23-Jährigen aus Duisburg dazu veranlasst haben, seine Freundin zu vergewaltigen, zu misshandeln und einzusperren. Sie hatte ihm immer wieder verziehen. Nun steht er vor Gericht. Die beiden kannten sich schon als Kinder.

Der ständige Verdacht, dass seine Freundin fremd geht, und seine heftige Eifersucht sollen dazu geführt haben, dass ein 23-jähriger Duisburger immer öfter ausrastete und ihr gegenüber aggressiv wurde. Jetzt muss er sich wegen schwerer Vorwürfe vor dem Essener Landgericht verantworten. In ihrer Essener Wohnung soll er die 21-Jährige vergewaltigt, zwei Tage lang eingesperrt, geschlagen, bespuckt, mit einem Messer bedroht und gewürgt haben.

Eine glückliche Zeit begann

Sie waren Kinder, als sie sich in Duisburg kennenlernten. „Er war mein bester Freund“, erinnert sich die junge Frau als Zeugin vor Gericht. Dann zog sie nach Essen. Man verlor sich aus den Augen. 2008 nahm er übers Internet wieder Kontakt zu ihr auf. Ein Jahr später wurden sie ein Paar. Eine glückliche Zeit begann, so erzählt sie. Zwar wohnte er weiter bei den Eltern in Duisburg, hielt sich aber immer öfter bei ihr in Essen auf.

Die große Krise begann im Februar 2010. Er warf ihr vor, sie mit einer Geschlechtskrankheit angesteckt zu haben. Ein Arztbesuch ergab: Sie war gesund. Er habe ihr nicht geglaubt, obwohl er in der fraglichen Zeit fremd gegangen sein soll , sagt sie vor Gericht und schildert schreckliche Szenen, in denen er sie bespuckt, geschlagen und zum Sex gezwungen haben soll. Einmal habe er sie in den Wäschekorb gestoßen und heftig gewürgt. Sein Bruder sei dazu gekommen. Doch die erhoffte Hilfe bekam sie nicht: „Lass den nur machen. Der macht das schon richtig“, soll er statt dessen gesagt haben.

Der Angeklagte schweigt

Auf und ab ging es in der Beziehung. „Ich habe ihn geliebt und wollte ihn nicht verlieren“, sagt die Zeugin. Deshalb habe sie seinen Entschuldigungen anfangs immer wieder geglaubt und ihm verziehen. Sei er doch „als Mensch so ein Lieber“ gewesen, betont sie.

Der Angeklagte schweigt am ersten Prozesstag. Ob er überhaupt reden will, wird er mit seinem Verteidiger entscheiden.