Duisburg. .

Einem 19-Jährigen Fußballer wurde vorgeworfen, nach einem Spiel zwischen FC Taxi und Eintracht Duisburg einen Gegenspieler brutal attakiert zu haben. Vor dem Amtsgericht Duisburg musste er sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Alles andere als ruhig endete die Fußballpartie der Kreisliga B zwischen dem FC Taxi und Eintracht Duisburg am 1. April 2010 auf einem Spielfeld am Schlenk. Nach dem Abpfiff gerieten sich die Spieler so richtig in die Haare.

Einem 19-jährigen Auszubildenden aus Wanheimerort brachte das vor dem Amtsgericht Stadtmitte eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Als nach dem Abpfiff einer seiner Eintracht-Mitspieler plötzlich am Boden lag, habe der 19-Jährige einen gegnerischen Fußballer attackiert und ihn in Karate-Manier mit gestreckten Beinen angesprungen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Mit Stollen erwischt

Ein Mitspieler habe auf dem Boden gelegen, berichtete der Heranwachsende der Jugendrichterin. „Mehrere Gegner haben auf ihn eingetreten. Ich wollte ihn doch bloß da rausholen.“ Er sei blind zwischen die Meute gestürmt. „Kann sein, dass ich dabei einen mit den Stollen erwischt habe.“

Die Stimmung sei schon während des gesamten Spiels aufgeheizt gewesen, berichtete der 29-jährige Geschädigte. Hinterher ging es dann so sehr zur Sache, dass die Polizei gerufen werden musste. „Irgendeiner kam angesprungen. Ich weiß nicht mehr wer“, so der Zeuge, der im übrigen nicht ausschließen wollte, dass der Tritt an den Oberschenkel versehentlich erfolgte. „Ist ja auch nicht viel passiert“, meinte der 29-Jährige. „Nur ein paar Kratzer am Bein.“

Der Angeklagte wollte mitten ins Gedränge

Der Schiedsrichter konnte sich noch erinnern, dass der Angeklagte mit gestreckten Beinen, Stollen voran, Richtung Gegner geflogen sei. „Aber ich glaube nicht, dass das gezielt gegen einen Spieler gerichtet war. Der wollte eher mitten in das Gedränge.“ Auch das Fußball-Schiedsgericht habe die Sache als nicht besonders brutal eingestuft. Als Sanktion gab es nur eine vierwöchige Sperre.

„Na, so schlimm war das dann ja wohl alles doch nicht“, meinte die Jugendrichterin in Richtung Staatsanwältin. Die beiden Juristinnen gaben sich damit zufrieden, das Strafverfahren gegen den jungen Fußballer gegen Zahlung einer Geldbuße von 100 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.