Duisburg. Die Stadt Duisburg hat den Indoorspielplatz Pippolino eine Woche lang gesperrt. Was war los? Das sagt der Betreiber – so geht es jetzt weiter.
Nach einer Begehung hat die Stadt Duisburg dem Indoorspielplatz Pippolino die Betriebserlaubnis entzogen. Eine Woche lang war der Kinderpark an der Regattabahn dicht. „Wegen Renovierung bis auf Weiteres geschlossen!“ stand in roten Lettern mitten auf der Webseite.
Manche Familien gerieten am Wochenende in Stress. Wer unangemeldet dort einen Kindergeburtstag feiern wollte, stand vor verschlossenen Türen. Nur jene, die reserviert hatten, konnten angerufen werden, sagt Geschäftsführer Helmut Weingartner. Als wären Kindergeburtstage nicht auch so schon ein maximaler Stresstest.
Nachdem sich Eltern in Duisburger Facebook-Gruppen darüber beschwerten, äußerten schon die nächsten die Sorge, was wohl mit ihrer Buchung am kommenden Wochenende ist. Sie haben wohl Glück, der Indoor-Spielplatz ist seit Mittwoch wieder geöffnet, sagt Geschäftsführer Helmut Weingartner.
Indoor-Spielplatz Pippolino: Behörden bemängeln versperrte Notausgänge
Dass die Besucher, die vor verschlossenen Türen standen, verärgert waren, kann er verstehen. „Wir waren auch verärgert.“ Er berichtet, dass die Untere Baubehörde, Feuerwehr und andere Ämter der Stadt mit zehn Mann gekommen seien und seinen Laden „unter die Lupe genommen haben, als ob sie uns auf dem Kieker haben“.
Gefunden hätten sie am Ende „nur Kleinigkeiten“, die schnell zu beheben waren, sagt Weingartner. Bemängelt worden sei, dass „die Notausgänge nicht ganz frei sind und die Dachverkleidung nicht schwer entflammbar ist“.
Aus Sicht der Stadt waren das aber durchaus größere Mängel. Max Böttner, Pressesprecher der Stadt Duisburg, bestätigt, dass das Pippolino aufgrund von „erheblichen brandschutztechnischen Mängeln“ geschlossen worden sei.
Betriebserlaubnis mit neuer Mängelliste
Weingartner hat nach der Schließung Zertifikate für die Dachverkleidung beibringen können, die belegen, dass es sich um schwer entflammbares Material handele. Auch die Notausgänge seien frei geräumt worden. Ihn koste der Ausfall einen Einnahmeverlust zwischen 10- und 15.000 Euro.
Mündlich wurde der Betrieb des Pippolino am Mittwoch nach einer neuerlichen Begehung wieder gestattet. Die Stadt hinterließ ihm allerdings eine weitere Mängelliste, die er nun abarbeiten will.
Auch interessant
Themen, die Familien bewegen, Tipps zur Freizeitgestaltung, Expertenwissen, Rezepte und vieles mehr: Unseren kostenlosen Newsletter für Familien gibt es hier.
Darin ist das Team vermutlich geübt, im Pippolino gebe es häufig Vandalismusschäden, „die Kinder bei uns haben einen großen Zerstörungsdrang“, sagt Weingartner, viele Besucher kämen aus schwierigen Verhältnissen. Inzwischen würden Halbwüchsige am Eingang kontrolliert, weil sie zu oft Löcher in die Hüpfburgen schneiden. Immer wieder kassiere er Taschenmesser ein, ärgert er sich. „Die Burgen sind in zwei Minuten platt und wir brauchen zwei Stunden für die Reparatur.“
Auch interessant
>>WARUM DAS PIPPOLINO BUNDESWEITES AUFSEHEN ERREGTE
- Im Dezember 2022 kursierte ein Video aus dem Pippolino in den sozialen Netzwerken, es zeigte prügelnde Eltern. Der Anlass war vergleichsweise banal: Ein kleines Mädchen war mit einem Dreirad einem anderen Kind über den Fuß gefahren. Das reichte aber, damit sich zwei Familien angriffen.
- In der Folge gab es auch Ermittlungen gegen einen Duisburger Polizisten, der das Krawallvideo auf Facebook gepostet hatte. Ein strafrechtliches Verfahren gegen ihn stellte die Staatsanwaltschaft ein, ein dienstrechtliches Verfahren läuft allerdings noch. Denn das Facebook-Profil enthielt zudem Kommentare und Posts, die als rassistisch gewertet werden können.
- Ein Ermittlungsbericht sei gefertigt und noch im Dezember soll eine Entscheidung getroffen werden, sagt Polizeisprecher Daniel Kattenbeck.
- Er erklärt, dass verschiedene Folgen für einen Polizeibeamten denkbar sind, wenn er gegen das Dienstrecht verstößt. Fällt man ein erstes Mal auf, kann das mit einem Verweis geahndet werden, der auch in der Personalakte landet. Wer wiederholt verstößt, kann auch zu Geldstrafen verdonnert oder degradiert werden.