Duisburg. Das Prügel-Video aus dem Kinder-Spielpark Pippolino ist bei der Staatsanwaltschaft gelandet. Warum sie jetzt gegen einen Polizisten ermittelt.

Gegen den Duisburger Polizisten, der das Pippolino-Video auf Facebook hochgeladen hat, ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. Am ersten Advent waren in dem Indoor-Spielpark rund 15 Menschen aufeinander losgegangen, weil ein dreijähriges Kind mit dem Dreirad über den Fuß eines anderen Kindes gefahren sein soll (wir berichteten).

In der Folge ging erst das Video viral. Es stellte sich heraus, dass ein Duisburger Beamter das Video gepostet hatte und es von da aus weiter verbreitet wurde.

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Kriminalpolizei hält Äußerungen des Polizisten für strafrechtlich relevant

Laut Polizeisprecherin Jaqueline Grahl habe die Kriminalpolizei nach einer ersten Analyse den Eindruck, dass die öffentlichen Äußerungen und Kommentare des Polizisten auch jenseits des Videos strafrechtlich relevant sein könnten.

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Der End-50er hat sein Facebook-Profil zwei Tage nach Bekanntwerden der Vorwürfe aufgeräumt: Das Polizei-Motorrad im Titelbild ist verschwunden, das umstrittene Video gelöscht, viele rassistische oder fremdenfeindlich anmutende Posts ebenfalls.

Der Beamte sei schon länger krank geschrieben, auf Kontaktversuche reagiere er nicht, daher habe man noch nicht mit ihm sprechen können, so Grahl. Gegen ihn werde dienstrechtlich ermittelt.

Bei Dienstvergehen reichen Maßnahmen vom Verweis bis zur Entlassung

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Als Dienstvergehen gelten etwa Arbeitszeitbetrug, Alkoholkonsum mit Auswirkungen auf den Job, unerlaubte Nebentätigkeiten oder Verfassungsfeindlichkeit. Die Palette der Maßnahmen bei Dienstvergehen reicht vom schriftlichen Verweis bis zum Entfernen aus dem Dienst, erklärt die Pressesprecherin.

Sollte die Staatsanwaltschaft im konkreten Fall strafrechtliche Ansatzpunkte sehen, würde die dienstrechtliche Untersuchung bis zu einer Entscheidung ruhen. Wenn ein Polizeibeamter verurteilt wird und der Strafrahmen über einem Jahr liegt, wird er in der Regel aus dem Polizeidienst entlassen. Solche Fälle seien allerdings sehr selten.

Grahl erinnert sich an einen Polizeibeamten, der vor zehn Jahren an Minderjährige Drogen verkauft und sie zum Dealen angestiftet hatte. Er wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, verlor seinen Job und die Pensionsansprüche.