Duisburg. Auf dem Hochfelder Markt eskalierte im April 2021 eine Corona-Kontrolle. 60-Jähriger widerspricht vor Gericht den Schilderungen des Ordnungsamts.
Vor einem halben Jahr liefen die letzten Corona-Schutzmaßnahmen aus. Die Verstöße gegen die Vorschriften beschäftigen aber immer noch die Justiz. In zweiter Instanz steht ein 60-Jähriger aus Wanheimerort wegen Widerstandes und Beleidigung vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz. Ein unerwartet langwieriger Fall.
Am 17. April 2021 soll der Angeklagte auf dem Hochfelder Markt von drei Mitarbeitern des Ordnungsamtes angesprochen worden sein, weil er seine Maske nicht richtig trug. Der soll erst gar nicht, dann recht aggressiv reagiert haben. Seine Personalien wollte er nur der Polizei sagen. Das Trio vom Ordnungsamt soll er als „Pisser“ beschimpft, Todesdrohungen ausgesprochen und wild mit den Armen gefuchtelt haben.
Fall eines Duisburgers (60) wurde erst mit Verzögerung verhandelt
Dabei soll er einem Ordnungshüter zu nah gekommen sein. Dessen Kollege griff dem Angeklagten in den Arm. Der 60-Jährige soll sich gewehrt und sich erst wieder beruhigt haben, nachdem die Männer vom Ordnungsamt ihn packten und auf eine Palette setzten.
Per Strafbefehl war der bereits mehrfach vorbestrafte Schlosser und Familienvater Ende 2021 zur Zahlung einer Geldstrafe von 4800 Euro (120 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt worden. Der legte dagegen Einspruch ein. Das Amtsgericht verhandelte erst Anfang dieses Jahres. Mit Blick auf den langen zeitlichen Abstand zur Tat und darauf, dass der Angeklagte sich schnell wieder beruhigt habe, halbierte die Strafrichterin die Geldstrafe (60 Tagessätze zu je 40 Euro).
Angeklagter beteuert seine völlige Unschuld
Doch der Angeklagte behauptet, er sei völlig unschuldig. „Ich hatte Angst vor Corona und habe die Maske nicht mal zu Hause abgesetzt“, erklärte er vor der Berufungskammer. Er sei von einem der Zeugen als „Pisser“ beschimpft und er sei von hinten angegriffen worden, als er sich nach Joghurt bückte.
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Die Berufungskammer vernahm nicht weniger als sieben Zeugen. Das dauerte, vor allem da der Verteidiger sich so engagierte als ginge es um ein Kapitalverbrechen, sechs Stunden. Der Vorsitzende regte eine Rücknahme der Berufung an.
Stattdessen überraschte der Verteidiger mit einem Beweisantrag: Ein CT und ein Arztbericht könnten beweisen, dass sein Mandant geschlagen worden sei. Erstaunlich, dass er das erst zwei Jahre nach dem Strafbefehl offenbarte. Aber die Berufungskammer will die Beweise nun bei einer Fortsetzung im Oktober sehen.