Duisburg. Ein Duisburger (28) schnitt illegal Gespräche von Polizisten mit und beleidigte sie. In der Berufung bat er vehement um eine Bewährungschance.

Ein Duisburger rief im Juli 2022 die Polizei, weil in seine Wohnung in Bissingheim eingebrochen worden war. Doch der Polizeieinsatz lief nicht so wirklich rund. Der 28-Jährige beleidigte die Polizisten als „ekelhaft“, nahm heimlich die Gespräche der Beamten mit seinem Handy auf und spielte die Aufnahme später bei einem Anruf bei der Buchholzer Wache ab.

Verzweifelt kämpfte der Mann in der Berufung vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz nun gegen eine dreimonatige Gefängnisstrafe wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Beleidigung. „Ich habe das nur aufgenommen, weil ich Angst hatte und mich absichern wollte“, so der Angeklagte. Mehr wurde zu dem eigentlichen Vorfall allerdings nicht mehr gesagt, denn der 28-Jährige beschränkte das Rechtsmittel auf die Höhe der Strafe.

Angeklagter: „Ich will nie wieder ins Gefängnis“

Genauer gesagt, auf seinen Wunsch, die Strafe möge doch noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden. Von Mai bis August dieses Jahres hatte der Angeklagte, der zuvor nur zu Geld- und einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, nämlich erstmals ins Gefängnis gemusst. Er saß drei Monate wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ab.

„Da möchte ich nie wieder hin“, gab der 28-Jährige offen zu. Es sei eine schreckliche Erfahrung gewesen. Auch wegen seines Hundes. Erst drei Tage nach seiner Inhaftierung habe sich sein Bruder schließlich erbarmt, und sich des Vierbeiners angenommen.

Staatsanwalt: „Der Angeklagte hat seine Lektion gelernt“

„Offenbar hat der Angeklagte seine Lektion nun endlich gelernt“, meinte der Staatsanwalt. So sah das auch die Berufungskammer. Da der 28-Jährige familiär eingebunden ist, in Kürze eine Arbeit aufnehmen kann – was er schon vor der Haft gekonnt hätte –, und vor allem, da er eine Höllenangst vor einer erneuten Gefängnisstrafe hat, bekam er seine Bewährungschance.

Zwei Jahre muss sich der Angeklagte nun straffrei führen, will er die Strafe nicht doch absitzen müssen. Die Belehrung, dass er ein weiteres Rechtsmittel einlegen könne, wollte er gar nicht mehr hören. „Ich nehme das Urteil an“, meinte der 28-Jährige und bedankte sich beim Hinausgehen noch mehrfach bei den Juristen.