Duisburg. Die Polizei erwischte einen jungen Mann aus Duisburg-Rahm beim Sprayen. Vor Gericht gab sich dieser betont gelassen. Der Richter aber nicht.
Quasi vor den Augen der Polizei hatte ein 21-Jähriger aus Rahm in der Nacht zum 28. März 2021 die über die Karl-Lehr-Straße führende Brücke der A 59 mit seinem Zeichen, neudeutsch auch „Tag“ genannt, besprüht. Die Beamten mussten nicht Sherlock Holmes sein, um herauszufinden, dass er auf dem Weg dorthin auch noch mehrere Stromkästen verziert hatte. Wegen vierfacher Sachbeschädigung stand der junge Mann nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
„Ich hatte keine Ahnung, wo ich herkam“, bedauerte der Angeklagte, der schon den Staatsanwalt mit einem freundlichen „Alles klärchen?“ begrüßt hatte. „Ich hatte wohl zu viel getrunken. Irgendwann kam ich in einer Zelle zu mir und hatte Farbe an den Fingern.“ Der Verteidiger bat ausdrücklich darum, das als Geständnis zu werten.
Richter kannte Angeklagten aus Duisburg-Rahm schon lange
„Wir kennen uns ja schon seit 2017“, meinte der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts zum Angeklagten. „Damals ist er vor allem mit Beförderungserschleichungen und auch mit Farbdosen in Erscheinung getreten.“ 2021 hatte der 21-Jährige seine letzte Verurteilung kassiert.
Auf die Frage des Richters, was er denn seitdem so gemacht habe, lächelte der Angeklagte. „Nach der letzten Sache war ich auf eigenen Wunsch mal ein paar Wochen in einer Einrichtung. Es war an der Zeit, mal die Füße hochzulegen und ein bisschen Ruhe reinzubringen.“ Dank einer Psychotherapie habe er seinen Drogenkonsum inzwischen dramatisch einschränken können, so der Sunny-Boy.
Hilfe statt Strafe für 21-Jährigen
„Ich hab den einen oder anderen Job und ein Praktikum gemacht“, erzählte der 21-Jährige. „Beinahe hätte ich auch eine richtige Anstellung bei der Bahn bekommen. Aber die haben auf den letzten Drücker festgestellt, dass ich wohl doch nicht so in ihr Team passe.“ Dafür habe er eine Freundin. „Die ist 29. Oder 26?“
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Ausnahmsweise sprach sich ausgerechnet die Jugendgerichtshilfe für eine Freiheitsstrafe aus. Doch dem Jugendrichter schien das zu widerstreben. Er verwarnte den Angeklagten und strickte ein großzügiges Hilfsangebot: Der 21-Jährige muss an einer berufspsychologischen Untersuchung teilnehmen, die eine Anbindung an eine berufsvorbereitende Maßnahme ermöglichen soll. „Du musst dir mal abgewöhnen, immer zu glauben, dass du alles allein schaffst“, riet er dem Angeklagten. Und wünschte ihm alles Gute: „Du bist jetzt erwachsen. Und ich hab dich von der Backe.“