Duisburg. Raub und gefährliche Körperverletzung wirft die Anklage einem Duisburger vor. Der 38-Jährige behauptet, er habe nur mit seinem Dealer gestritten.
Gemeinsam mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter soll ein 38 Jahre alter Mann aus Wanheimerort am 3. Februar einen 42 Jahre alten Innenstadtbewohner in dessen Wohnung überfallen haben. Die Forderung nach Geld soll ein Schlag mit einer Bierflasche unterstützt haben.
Wegen versuchter räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung steht der 38-Jährige nun vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz. Doch die Vorgeschichte, von der die Staatsanwaltschaft ausgeht, klingt schon ein wenig seltsam.
Die beiden Männer sollen den 42-Jährigen an der Steinschen Gasse nach Zigaretten gefragt haben. Der hatte keine dabei, soll aber angeboten haben, welche aus seiner nahe gelegenen Wohnung zu holen. Der 38-Jährige soll ihn begleitet haben, um dann in der Wohnung seine wahren Absichten zu offenbaren. Während des Geschehens soll der unbekannte Komplize mit einem Messer und einer Brechstange in der Hand hinzugekommen sein.
42-Jähriger soll sich in Duisburger Wohnung mit Scherbe gewehrt haben
Der 42-Jährige soll sich mit einer Scherbe zur Wehr gesetzt haben, die er dem 38-Jährigen in den Rücken rammte. Daraufhin sollen beide Täter geflohen sein. Der 38-Jährige wurde nur zwölf Minuten nach der Tat in der Nähe von der Polizei kontrolliert. Er versuchte noch ein Tütchen mit sechs Gramm Amphetamin wegzuwerfen.
Genau dieses Amphetamin will der Angeklagte bei dem Besuch in der Wohnung von dem 42-Jährigen erhalten haben. „Der Zeuge war der regelmäßige Dealer meines Mandanten“, so der Verteidiger. Der Angeklagte sei mit der Qualität des Rauschgifts auch immer zufrieden gewesen sein. Nur bei der vorletzten Lieferung nicht. Der 42-Jährige habe sich dafür entschuldigt und angeboten, die nächste Lieferung nicht zu berechnen. Doch davon habe der Zeuge plötzlich nichts mehr wissen wollen.
Angeklagter: Schlag mit der Flasche war nur ein Reflex
Es sei zu einem Streit gekommen, behauptet der Angeklagte. Nachdem der 42-Jährige ihm die Ware schon gegeben hatte, habe er die Wohnung einfach verlassen wollen. Da habe ihm der Mann einen spitzen Gegenstand in den Rücken gerammt. Er habe ihm die Flasche über den Kopf gezogen. „Das war ein Reflex. Schließlich hat der mir in die Nierengegend gestochen.“
Der 42-Jährige blieb allerdings bei der Zigarettengeschichte. Dealer? „Mit so etwas habe ich nichts zu tun“, behauptete er. Gegenüber früheren Aussagen bei der Polizei verwickelte sich der Mann allerdings in Widersprüche. Zum Beispiel bei der Frage, ob er den zweiten Täter schon auf der Straße sah oder erst, als der überraschend in seine Wohnung sprang. Der Zeuge entschuldigt sich mit ein oder zwei Rückfällen in seine Alkoholsucht, die er seit der letzten Therapie gehabt habe. Die 3. Große Strafkammer hat bis Mitte September mindestens noch zwei weitere Verhandlungstage Zeit, die Ungereimtheiten des Falles zu klären.